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Integration durch Bildung

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Integration durch Bildung

Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht. In der Bundesrepublik Deutschland fällt Bildungspolitik in die Zuständigkeit der Bundesländer. Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Alter gerechte Chancen auf Bildungsteilhabe haben. Denn Bildung ist ein lebenslanger, umfassender Prozess. Bildung bedeutet nicht nur die Aufnahme von Wissen, sondern auch das Erlernen von Fähigkeiten und die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit in der Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt.

Menschen, die schon lange in Nordrhein-Westfalen leben und Eingewanderte sollen dieselben Möglichkeiten zur Teilhabe an frühkindlicher Bildung, schulischer und außerschulischer Bildung, kultureller Bildung, Weiterbildung, an hochschulischer Bildung und an informellen Bildungsprozessen haben und diese nutzen können. 

Denn Bildung findet an vielen Orten statt, sie ist nicht an die Grenzen institutioneller Zuständigkeit gebunden. 

 

Eine der zentralen Voraussetzungen für gelingende Integration ist Bildung. Bildung ist ein Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Bildung und Teilhabe als Kernelemente für einen erfolgreichen Integrationsprozess müssen allen Kindern und Familien mit Einwanderungsgeschichte gleichermaßen offenstehen. 

Einen besonderen Stellenwert nehmen hierbei in NRW die Konzepte griffbereitMINI, Griffbereit und Rucksack KiTa ein. Die Programme verknüpfen den Ansatz mehrsprachiger Bildung mit einem Konzept diversitätsbewusster Zusammenarbeit mit Familien. Sie stärken die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Familien und Bildungseinrichtungen. Familien können sich austauschen, vernetzen und erfahren in vielfältigen Aktivitäten wie sie insbesondere die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder stärken können.

Die mehrsprachigen Angebote werden in über 30 Sprachen flächendeckend, über die 54 Kommunalen Integrationszentren koordiniert, umgesetzt. 

Die Ansätze verstehen sich als Teil der durchgängigen und alltagsintegrierten Sprachbildung in NRW. (Hinweis auf die Homepage Kitaportal/gerade in der Überarbeitung). 

Adressiert sind in den verschiedenen Angebotsformen Familien mit Kindern ab der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr. Bildung und Sprache die Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere Familien mit Fluchterfahrung oder neu eingewanderte Familien benötigen hier verlässliche, klare und nutzbare Informationen, die in Deutsch und weiteren Sprachen zur Verfügung stehen. Dazu gehören mehrsprachige Bildungsansätze ebenso wie mehrsprachige Informationen, Beratungen und Dolmetscherdienste, die Zugänge zum Bildungs-, Sozial- und Unterstützungssystem erleichtern und Hürden im Verwaltungssystem abbauen. 

griffbereitMINI und Griffbereit finden in Kooperation mit verschiedenen Trägern an Orten wie Ankommenstreffpunkten, Stadteiltreffpunkten, in Familienbildungsstätten, MSO und Familienzentren statt. Rucksack KiTa ist überwiegend an Familienzentren oder Kindertageseinrichtungen angebunden. Weitere Informationen zu den Programmen finden sich unter: Griffbereit und Rucksack KiTa 

In NRW kann die Umsetzung über das Förderung IfKuF (Integrationschancen für Kinder und Familien) unterstützt werden.

Im Sinne einer durchgängigen Sprachbildung kann das Programm Rucksack Schule anschließen. Informationen finden sich unter: LaSI 

Die Programme werden mittlerweile auch in vielen anderen Bundesländern und in europäischen Nachbarländern umgesetzt: Vorreiter bei mehrsprachiger Bildung: Immer mehr Bundesländer übernehmen Programme aus Nordrhein-Westfalen

Der Bundestransfer wird über das ZfTI (Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung) koordiniert­.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat 2016 die Möglichkeit geschaffen, bei den Kommunalen Integrationszentren (KI) Laiensprachmittlerpools einzurichten, um die Kommunikation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die nur wenig oder keine Deutschkenntnisse haben und öffentlichen Einrichtungen, Beratungsstellen sowie Behörden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Mit der Laiensprachmittlung ist die niedrigschwellige mündliche Übertragung eines gesprochenen oder schriftlich fixierten Textes gemeint. Die Kommunalen Integrationszentren bieten den fachlichen und organisatorischen Rahmen an, bauen ihre Pools selbständig auf, begleiten und qualifizieren die in der Sprachmittlung tätigen Personen und koordinieren deren Einsätze. 

Mit der Leitidee „Mehr Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte für die Schulen in NRW“ initiierte das Schulministerium in Kooperation mit dem Integrationsministerium im Jahr 2007 das damals als Projekt gegründete „Netzwerk Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte des Landes Nordrhein-Westfalen“ (LmZ).

Inzwischen zählt das LmZ mehr als 1000 Mitglieder:innen. Das Netzwerk setzt in Kooperation mit Stiftungen und weiteren Ministerien zahlreiche Angebote für Studierende, Referendar:innen in der zweiten Ausbildungsphase und bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte um.

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