Entlastung für die Kitas: Neue Personalverordnung tritt in Kraft
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem gemeinsamen Prozess mit kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen eine neue Personalverordnung für die Kindertageseinrichtungen erarbeitet, um das System der frühkindlichen Bildung weiter zu stabilisieren und verlässlicher zu gestalten. Die Personalverordnung ist ein zentrales Regelwerk für die Träger der frühkindlichen Bildung und die Einrichtungen. Mit den Änderungen baut das Land Bürokratie ab und schafft mehr Klarheit. Außerdem werden Wege für weitere Zielgruppen zur Personalgewinnung in den Einrichtungen eröffnet. Dies ist zudem ein wichtiger Schritt hin zu multiprofessionell aufgestellten Teams.
Mit der Überarbeitung hat die Landesregierung die Personalverordnung erheblich vereinfacht und leichter anwendbar gemacht. Die geänderte Personalverordnung schlägt deshalb nun weitere behutsame, aber praxisrelevante Flexibilisierungen für den Einsatz von pädagogischem Personal vor.
Familienministerin Josefine Paul: „Alle Personen in den Kitas – Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger und auch das nicht-pädagogische Personal – leisten eine hervorragende Arbeit für die Jüngsten in unserem Land. Wir wissen aber auch, dass wir akute Herausforderungen im System haben und gehen diese bereits auf vielfältige Weise an. Die Personalverordnung ist ein weiterer Schritt für mehr Verlässlichkeit und Stabilität des Systems. Ein wichtiges Anliegen ist, den Kindern und ihren Eltern verlässliche Angebote in den Kitas zu machen und den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben. Dafür schaffen wir nun den Rahmen für flexiblere Einsatzmöglichkeiten des bestehenden Personals in unseren Kitas.“
Entlastung für das System entsteht mit der überarbeiteten Personalverordnung durch eine bessere Strukturierung, sprachliche Konkretisierungen und Klarstellungen, die Beseitigung von Redundanzen und Widersprüchlichkeiten sowie eine Entlastung von gewissen bürokratischen Bürden im Zusammenspiel zwischen Träger und Landesjugendamt.
So erleichtert die Landesregierung den Zugang für Menschen mit pädagogischen Studienabschlüssen aus dem Ausland. In der Verordnung stellt die Landesregierung klar, was bisher durch einen Erlass geregelt war: Träger und Einrichtungen können in der Datenbank „anabin“ nachsehen, ob ein Abschluss als gleichwertig anerkannt wird und bei Übereinstimmung die Person als Fach- oder Ergänzungskraft einsetzen.
Auch sogenannte profilrelevante Kräfte (§ 14) wie Musikerinnen und Musiker, Handwerkerinnen und Handwerker oder Gärtnerinnen und Gärtner können nun die Kitas verstärken, wenn es in das spezifische Konzept der Kita passt und der Bedarf vor Ort gesehen und genutzt werden möchte. Diese Regelung eröffnet erstmals Zugänge für ursprünglich nicht pädagogisches Personal, das jedoch in Kitas mit entsprechender Profilausprägung (beispielsweise Sport-Kita, Musik-Kita) einen frühpädagogischen Mehrwert bieten kann.
Ein weiterer Punkt ist die flexiblere Einsetzbarkeit von Personal in akuten Ausfallphasen. In der neuen Personalverordnung gibt es nun ein Verfahren dafür, wie Träger mit nicht vorhersehbaren Personalengpässen umgehen können.
Während dieser zeitlich begrenzten Ausnahme gilt nach wie vor: Zu jedem Zeitpunkt wird jede Gruppe von mindestens zwei pädagogischen Kräften betreut. Die Einrichtungen haben nun aber die Möglichkeit, sogenannte ergänzende Kräfte – ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger zum Beispiel – flexibler einzusetzen. Im Notfall können die ergänzenden Kräfte für einen begrenzten Zeitraum für die ausgefallene sozialpädagogische Fachkraft, also eine ausgebildete Erzieherin, einspringen. Kinderpflegerinnen und erfahrene Ergänzungskräfte sind ausgebildete pädagogische Kräfte, die bereits in den Kitas arbeiten und bewährte Bezugspersonen für die Kinder und das Umfeld sind. Diese Regelung kann den Einrichtungen bei Bedarf in akuten Krankheitsphasen mehr Stabilität und Verlässlichkeit bieten, indem nun erstmals eindeutig geregelt wird, was im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (§ 28) in Ausnahmesituationen möglich ist und was nicht. Träger bekommen hiermit ein Instrument an die Hand, das sie in Krisensituationen verantwortungsbewusst nutzen können.
Die neue Personalverordnung gibt Kindern und ihren Familien mehr Verlässlichkeit und schafft gleichzeitig für die Einrichtungen eine höhere Planungssicherheit. Dabei bleibt gewährleistet, dass pädagogisch ausgebildete Kräfte die Betreuung weiterhin sicherstellen.
Die Personalverordnung ist einer der Bausteine des Landes, um mehr Stabilität in das System der frühkindlichen Bildung zu bringen. Vor Kurzem hat das Land so zum Beispiel den Quereinstieg in die Kindertagesbetreuung (QiK) auf den Weg gebracht. Außerdem unterstützt Nordrhein-Westfalen die praxisintegrierte Ausbildung und arbeitet an der Novellierung des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz).
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