Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe
Lassen Sie Ihren ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen!
Auch mit einem ausländischen Abschluss können Sie in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Wenn Sie in einem staatlich reglementierten Beruf arbeiten wollen (z.B. „staatlich anerkannter Erzieher“ / „staatlich anerkannte Erzieherin“) müssen Sie ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen und ihren Abschluss anerkennen lassen.
Der Anerkennungs-Finder informiert über alle Schritte auf dem Weg zur Anerkennung Ihres Berufs in Deutschland (auf Deutsch und Englisch): https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
HINWEIS |
Informationen zu ausgewählten reglementierten Sozial- und Erziehungsberufe
Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in
- https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession…
- Beispiele für Arbeitsorte:
- Kindertageseinrichtungen
- soziale Beratungsstellen, z. B. im Bereich Kinder- und Familienbildung
Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in und Sozialarbeiter/in
- https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession…
- Beispiele für Arbeitsorte:
- Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Jugendämter, z.B. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Kindertageseinrichtungen
- Familienberatungsstellen
- Einrichtungen für Flüchtlinge
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession…
- Beispiele für Arbeitsorte:
- Kindertageseinrichtungen
- stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Familienberatungsstellen
Zuständigkeiten für Anerkennungsverfahren
In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen für die Durchführung der Anerkennungsverfahren zuständig. Bei Fragen können Sie sich an die jeweils zuständige Bezirksregierung wenden.
Örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen
- Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in, Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge/in und Sozialarbeiter/in: Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz/bzw. dem Ort der zukünftigen Arbeitsstätte.
- Staatlich anerk. Erzieher/in: Für die örtliche Zuständigkeit kommt es auf das Land an, in welchem der Berufsabschluss erworben wurde.
- Bezirksregierung Arnsberg: Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien
- Bezirksregierung Detmold: Albanien, Bulgarien, Ungarn, Staaten der ehemaligen UdSSR
- Bezirksregierung Düsseldorf: Griechenland, Österreich, Schweiz, Türkei und ehem. Jugoslawien
- Bezirksregierung Köln: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien
- Bezirksregierung Münster: Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island sowie alle außereuropäischen Staaten
Anschriften Bezirksregierungen:
Bezirksregierung | Telefon/ Internet |
---|---|
Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg |
Tel.: 02931 / 82 - 0 Internet-Adresse |
Detmold Leopoldstr. 15 32754 Detmold |
Tel.: 05231 / 71 - 0 Internet-Adresse |
Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf |
Tel.: 0211 / 475 - 0 Internet-Adresse |
Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln |
Tel.: 0221 / 147 - 0 Internet-Adresse |
Münster Domplatz 1-3 48143 Münster |
Tel.: 0251 / 411 - 0 Internet-Adresse |
Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen finden Sie ebenfalls weitere Informationen zu den Anerkennungsverfahren.
Beratungsstellen und -angebote
Bei Fragen rund um berufliche Anerkennungsverfahren stehen Ihnen insbesondere folgende Beratungsangebote zur Verfügung:
- IQ-Netzwerk: Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Es unterstützt bundesweit Menschen ausländischer Herkunft z.B. durch Beratungen und Qualifizierungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder mit Beratungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Link: https://www.netzwerk-iq.de/
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesregierung: Die ZSBA berät zum Thema der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse unter Berücksichtigung der damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und begleitet durch die Anerkennungsverfahren. Link: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php
- NRW-Förderprogramm "Perspektiven im Erwerbsleben" (PiE) (ehemals „Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)“) mit dem integralen Bestandteil „Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (FBA) und dem Portal "Weiterbildungsberatung in NRW“. Mit dem Programm unterstützt das Land NRW Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen. Link: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/perspektiven-im-erwerbs…
HINWEIS |
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: