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AKTUALISIERT: Wichtige Informationen zum Betretungsverbot und zur Umsetzung der Kinderbetreuung von Personen kritischer Infrastrukturen
Das Familienministerium informiert nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Personen kritischer Infrastrukturen. Bitte beachten Sie dazu auch die Fachempfehlungen des Familienministeriums.
Betroffen hiervon sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).
Seit Montag, den 16.03.2020, gilt bis zum 19.04.2020 ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Personen kritischer Infrastrukturen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, seit Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.
Weitere Einzelheiten können Sie diesem aktualisierten Schreiben der Landesregierung entnehmen (Stand: 20.03.2020), das die vorherige Information vom 14.03.2020 ergänzt.
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur finden Sie hier.
Den Elternbrief Nr. 1 vom 17.03.2020 zum Betretungsverbot und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen finden Sie hier.
Den Elternbrief Nr. 2 vom 17.03.2020 zur Betreuung der Kinder von Eltern, die keinen Anspruch auf Betreuung in einem Kindertagesbetreuungsangebot haben finden Sie hier.
Den Elternbrief Nr. 3 vom 22.03.2020 zur Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), finden Sie hier.
Den Ministerbrief an die Leitungen, Beschäftigten und Träger von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zur Neuregelung vom 22.03.2020 finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zur Betreuung in den Osterferien.
Fachempfehlung Nr. 2: Gruppen-/ bzw. einrichtungsbezogene Betreuung der Kinder von Schlüsselpersonen
Fachempfehlung Nr. 3: Personaleinsatz
Fachempfehlung Nr. 4: Schließung des Kindertagesbetreuungsangebotes wegen Mangels an Betreuungsbedarfen
Fachempfehlung Nr. 5: Konkretisierungen zum Personaleinsatz
Fachempfehlung Nr. 6: Prüfung der Arbeitgeberbescheinigungen
Fachempfehlung Nr. 7: Berufspraktikum und praxisintegrierte Ausbildung
Fachempfehlung Nr. 8: Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
Fachempfehlung Nr. 9: Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen
Fachempfehlung Nr. 10: Aktualisierung zum Personaleinsatz unter Beachtung der Empfehlungen des RKI für Kindertageseinrichtungen
Fachempfehlung Nr. 11: Aktualisierung zum Einsatz von Kindertagespflegepersonen unter Beachtung der Empfehlungen des RKI
Fachempfehlung Nr. 12: Betreuung am Wochenende
Fachempfehlung Nr. 13: Empfehlungen zum Schutz von in der Betreuung tätigen Beschäftigten
Fachempfehlung Nr. 14: Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall
Seit Montag, den 16.03.2020, gilt bis zum 19.04.2020 ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Personen kritischer Infrastrukturen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, seit Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.
Weitere Einzelheiten können Sie diesem aktualisierten Schreiben der Landesregierung entnehmen (Stand: 20.03.2020), das die vorherige Information vom 14.03.2020 ergänzt.
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur finden Sie hier.
Den Elternbrief Nr. 1 vom 17.03.2020 zum Betretungsverbot und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen finden Sie hier.
Den Elternbrief Nr. 2 vom 17.03.2020 zur Betreuung der Kinder von Eltern, die keinen Anspruch auf Betreuung in einem Kindertagesbetreuungsangebot haben finden Sie hier.
Den Elternbrief Nr. 3 vom 22.03.2020 zur Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), finden Sie hier.
Den Ministerbrief an die Leitungen, Beschäftigten und Träger von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zur Neuregelung vom 22.03.2020 finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zur Betreuung in den Osterferien.
Fachempfehlungen des Familienministeriums:
Fachempfehlung Nr. 1: Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von SchlüsselpersonenFachempfehlung Nr. 2: Gruppen-/ bzw. einrichtungsbezogene Betreuung der Kinder von Schlüsselpersonen
Fachempfehlung Nr. 3: Personaleinsatz
Fachempfehlung Nr. 4: Schließung des Kindertagesbetreuungsangebotes wegen Mangels an Betreuungsbedarfen
Fachempfehlung Nr. 5: Konkretisierungen zum Personaleinsatz
Fachempfehlung Nr. 6: Prüfung der Arbeitgeberbescheinigungen
Fachempfehlung Nr. 7: Berufspraktikum und praxisintegrierte Ausbildung
Fachempfehlung Nr. 8: Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
Fachempfehlung Nr. 9: Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen
Fachempfehlung Nr. 10: Aktualisierung zum Personaleinsatz unter Beachtung der Empfehlungen des RKI für Kindertageseinrichtungen
Fachempfehlung Nr. 11: Aktualisierung zum Einsatz von Kindertagespflegepersonen unter Beachtung der Empfehlungen des RKI
Fachempfehlung Nr. 12: Betreuung am Wochenende
Fachempfehlung Nr. 13: Empfehlungen zum Schutz von in der Betreuung tätigen Beschäftigten
Fachempfehlung Nr. 14: Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall
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