Unterbringung von Geflüchteten: 21 NRW-Kommunen erhalten EU-Förderung
Bund, Land und Kommunen stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft bei der Aufgabe, eine große Zahl geflüchteter Kinder, Frauen und Männer unterzubringen und zu versorgen. Die Unterbringung und Versorgung stellen insbesondere die Kommunen im Land vor Herausforderungen. Für die Landesregierung ist es deshalb ein besonderes Anliegen, die Kommunen finanziell und durch den weiteren Ausbau des Landesunterbringungssystems zu unterstützen.
Als weitere Unterstützung erhalten 21 nordrhein-westfälische Kommunen EU-Fördergelder für die Unterbringung von Geflüchteten aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Förderperiode 2021 – 2027 (AMIF). Die Kommunen haben das Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Projekts „Initiative zur temporären Steigerung der Unterbringungskapazitäten, AMIF 2021-2027“ erfolgreich absolviert.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat dabei die maximal mögliche Fördersumme von 22.760.762,16 Euro beim für die Bewilligung zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat dabei hat für das Projekt die Rolle eines Ansprechpartners sowohl für das BAMF als auch für die Kommunen übernommen. Darüber hinaus nimmt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat dabei die Fördermittel an und leitet sie an die Kommunen weiter.
Inzwischen liegt ein vorläufiger Zuwendungsbescheid vor, sodass die ersten Mittel voraussichtlich in Kürze ausgezahlt werden können.
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