melitas/Shutterstock.com Inhaltsseite Gleichstellung Gleiche Chancen für Frauen und Männer Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz)
Golden Dayz/Shutterstock.com Inhaltsseite Ziele Die rechtliche Gleichstellung ist schon lange erreicht, doch in der Praxis gibt es noch einiges zu tun. Unser Ziel: Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Gorodenkoff/Shutterstock.com Inhaltsseite Berufliche Gleichstellung Durch eine zielgerichtete Förderung sollen bessere Voraussetzungen für Frauen am Arbeitsmarkt geschaffen werden.
shutterstock | Blan-k Inhaltsseite Gewaltschutz und Gewaltprävention Zum Schutz vor Gewalt setzt die Landesregierung auf eine starke Hilfeinfrastruktur und eine bedarfsgerechte finanzielle Förderung der Beratungsstellen.
StunningArt/Shutterstock.com Inhaltsseite Gleichstellung von Frauen und Männern Frauen und Männern ist in allen Lebensbereichen ein hohes Maß an Wahlfreiheit für die eigene Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Michael M. Roth, MicailMedia Inhaltsseite Konferenz der für Gleichstellung zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren Einmal im Jahr kommen die zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder zusammen.
Inside Creative House/Shutterstock.com Inhaltsseite Wichtige Partnerinnen der Landesregierung: Kommunale Beauftragte für die Gleichstellung Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden und Kreise.
fizkes/Shutterstock.com Inhaltsseite Karriere und Wiedereinstieg Initiativen, Projekte und Maßnahmen, um die Chancengleichheit von Frauen im Beruf zu verwirklichen.
Shutterstock / antoniodiaz Inhaltsseite Girls` and Boys` Academies Die Academies setzen ein neues Konzept gendersensibler Berufswahlorientierung um.
AJR_photo/Shutterstock.com Inhaltsseite Öffentlicher Dienst Beim beruflichen Aufstieg in Landes- und Kommunalverwaltungen gilt: Gleiche Chancen unabhängig vom Geschlecht.
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