Soziale Beratung für Geflüchtete wird ausgeweitet
Ab sofort können Beratungsstellen auch in Notunterkünften betrieben werden / Förderaufruf des Landes gestartet
Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen, die bei uns Zuflucht vor Krieg, Gewalt, Terror und Verfolgung suchen, Schutz zu gewähren. Diese Menschen haben oft eine traumatisierende Fluchterfahrung und benötigen soziale Beratung.
Wie bereits in den regulären Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ermöglicht die Landesregierung nun auch in den Notunterkünften die Einrichtung von Beratungsstellen für Geflüchtete. Hierfür werden ab sofort freie Träger und Organisationen gesucht, die eine unabhängige soziale Beratung übernehmen. Das Ministerium für Flucht und Integration hat einen entsprechenden Förderaufruf hier veröffentlicht.
Integrationsministerin Josefine Paul: „Gerade in den Notunterkünften ist es besonders wichtig, dass Geflüchtete Ansprechpersonen finden, die ihre Fragen beantworten und ihnen in ihrer schwierigen Situation Hilfe leisten. Die soziale Beratung ist ein wichtiger Pfeiler in der Flüchtlingspolitik unseres Landes. Ich hoffe sehr, dass möglichst viele Stellen in den Notunterkünften schnell besetzt werden können. Dabei appelliere ich sowohl an die Träger der Freien Wohlfahrt als auch an sonstige gemeinnützige Organisationen, sich einzubringen und gemeinsam mit dem Land den Geflüchteten das Ankommen zu erleichtern.“
Konkret können aktuell bis zu 29 Stellen in der Asylverfahrensberatung und 14 Stellen in der psychosozialen Erstberatung gefördert werden. Hinzu kommt für jede Notunterkunft eine halbe Stelle für die unabhängige Beschwerdeberatung.
Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt für die Unterbringung von Geflüchteten aktuell fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, 27 Zentrale Unterbringungseinrichtungen und 13 Notunterkünfte. Das Land stellt damit insgesamt 30.360 Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden sowie von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung. Damit entlastet die Landesregierung die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten. Die Landesunterkünfte dienen damit als wichtiges Drehkreuz bei der Verteilung der Menschen, die zu uns fliehen.
Informationen zu den verschiedenen Unterbringungseinrichtungen:
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE):
Die EAEn sind in der Regel die erste Landesunterkunft für Geflüchtete, nachdem sie nach NRW gekommen sind. Die Geflüchteten können hier ihren Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen und begründen. Zudem finden medizinische Untersuchungen und Impfungen statt. Die Menschen bleiben hier in der Regel nur wenige Wochen.
Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE):
Anschließend ziehen die Geflüchteten in eine der ZUEen um, die auch für einen längeren Aufenthalt geeignet sind. In den ZUEen werden Sprach- und Erstorientierungskurse, ein schulnahes Bildungsangebot, Kinderbetreuung und Freizeitangebote organisiert. Einige ZUEen sind für die speziellen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen wie beispielsweise Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, allein reisende Frauen, Schwangere und Traumatisierte oder weitere besonders vulnerable Gruppen ausgelegt. In den ZUEen bleiben die Geflüchteten bis zur Anerkennung ihres Asylantrags durch das BAMF. Dies kann einige Monate dauern. Wird der Antrag abgelehnt, so können die Geflüchteten unter Umständen bis zu 24 Monaten in der ZUE bleiben.
Notunterkünfte (NU):
Das Land NRW hat im Zuge des völkerrechtswidrigen Kriegs gegen die Ukraine und des damit verbundenen hohen Zuzugs von Geflüchteten in die Kommunen 13 Notunterkünfte errichtet, die die EAE und ZUE ergänzen. Sie sind, sofern sie sich nicht zu einem weiteren Ausbau zu einer ZUE eignen, nur als vorübergehende Lösungen gedacht und bieten in baulicher Hinsicht und im Hinblick auf die Angebote für die Geflüchteten in der Regel nicht den gleichen Standard wie die regulären Einrichtungen.
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