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Sonderurlaubsgesetz

Sonderurlaubsgesetz

Die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sind in NRW erfolgreich – nicht zuletzt dank des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder von Verbänden und Vereinen.
 
Um dieses Engagement zu erleichtern, können Beschäftigte Sonderurlaub auf gesetzlicher Basis für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten. Der damit verbundene Verdienstausfall kann ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Mit der Bereitstellung der Fördermittel soll dieses ehrenamtliche Engagement unterstützt werden.