Sechs-Punkte-Plan zur Stabilisierung des Landesaufnahmesystems
Momentan stellt die steigende Zahl von Geflüchteten, die nach NRW kommen, Land und Kommunen vor große Herausforderungen.
Dabei ist aktuell in erster Linie die angemessene Unterbringung ein Problem: Die Kapazitäten in Land und Kommunen sind zunehmend erschöpft. Die Landesregierung steht innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen zu ihrer Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren und die Kommunen auf dieser Aufgabe zu unterstützen. Land und Kommunen haben keine Einflussmöglichkeit auf die Zahl der Menschen, die durch Zuwanderung und Flucht nach NRW kommen. Der Bund muss endlich ein Gesamtkonzept für Migration vorlegen und endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Neben einem Konzept der Steuerung von Migration und Integration muss der Bund seine dauerhafte finanzielle Beteiligung zusagen. Das Land nimmt seine eigene Verantwortung ernst und hat folgende Punkte zur Stabilisierung des Landesaufnahmesystems auf den Weg gebracht:
I. Eins-zu-Eins-Anrechnung zur Entlastung der Kommunen im Landtag eingebracht
- Um die Kommunen aufgrund der hohen Zugänge von Geflüchteten zu entlasten, sollen die Schutzsuchenden, die in Landesunterkünften untergebracht sind, unabhängig vom Einrichtungstyp künftig eins zu eins – also zu 100 Prozent – auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen angerechnet werden. Damit kommt das MKJFGFI einem Wunsch der Kommunen dauerhaft nach.
- Wir setzen mit dieser Regelung eine Forderung aus der kommunalen Familie um. Angesichts der herausfordernden Lage soll dies dabei helfen, Landeseinrichtungen an den Start zu bringen, indem wir stärkere Anreize für die Kommunen setzen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Menschen vor Ort erzielen.
II. Erweitertes Kommunikationskonzept zur frühzeitigen Einbindung der Kommunen und Anwohnenden vor Ort
- Die Diskussion mit den Menschen vor Ort ist uns wichtig. Das MKJFGFI bringt deshalb Schulungen für Mitarbeitende der Bezirksregierungen für den Austausch vor Ort auf den Weg, damit durch klare, transparente und einbindende Kommunikation Unsicherheiten und Ängste angesprochen und im Optimalfall vor Ort abgebaut werden können, z.B. indem bei Veranstaltungen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger direkt, offen und verständlich beantwortet werden.
- Konkret unterstützen wir die Bezirksregierungen dabei, Infomaterial zu erstellen und Veranstaltungen wie Bürger-Sprechstunden durchzuführen.
- Wir werden für die Kommunikation vor Ort auch Mediatorinnen und Mediatoren einsetzen, um die Debatte versachlicht zu führen und gleichzeitig Fragen und Sorgen der Anwohnenden zu berücksichtigen.
III. Stärkere Einbindung der Ehrenamtsstruktur
- Gemeinsam mit den Bezirksregierungen verstärken wir die Einsetzung von Beiräten, z.B. von lokalen Sportvereinen, Flüchtlingsorganisationen, Ehrenamtsagenturen zur Beteiligung der Zivilgesellschaft.
- Stärkung des Umfeldmanagements, um den persönlichen Kontakt zwischen Bürgerschaft und Bewohnerinnen und Bewohnern zu fördern/unterstützen und bei Konflikten zu vermitteln.
- Förderung von Begegnungsfesten und Handreichungen zur Einbindung des Ehrenamts
IV. Unterstützung der Bezirksregierungen bei der Akquise von Flächen und Gebäuden stärken
- Beim umfangreichen und komplexen Prozess der Schaffung und des Ausbaus von Landeseinrichtungen verstärken wir den direkten Dialog mit den Kommunen zur Akquise von Flächen und Liegenschaften. Entsprechend werden ab sofort neue potenzielle Flächen und Gebäude stärker im Ministerium strategisch bewertet und die Arbeit der Bezirksregierungen koordiniert.
V. Belegungsmanagement verbessern
- Gemeinsam und im engen Austausch mit den Bezirksregierungen überprüfen und optimieren wir das Belegungsmanagement in den bestehenden Aufnahmeeinrichtungen. Sperrungen führen immer wieder zu spürbaren Kapazitätseinschränkungen. Die Gründe dafür sind vielfältig, ein Wasserschaden ist hier als ein Beispiel zu nennen. Die Bezirksregierungen werden noch stärker als bislang durch einen Stab im Ministerium bei der Suche nach individuellen Lösungen unterstützt.
VI. Lagebilderstellung für die Kommunen
- Wie bereits mit der kommunalen Familie vereinbart, hat das MKJFGFI verfügbare Zahlen zur Zugangslage in 2023 und 2024 in die Landeseinrichtungen bearbeitet, aufbereitet und gebündelt und stellt ab sofort diese Daten inklusive einer monatsscharfen Prognose zur Verfügung. Damit kommt das Ministerium einem Wunsch der Kommunen nach. Die Daten sollen dabei helfen, auf Basis der Zugangslage in Landeseinrichtungen, Schlüsse für die zeitlich nachgelagerte Zugangslage ins kommunale Aufnahmesystem zu ziehen.
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