Sami A.: Stellungnahme zum Urteil des OVG Münster
Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass Sami A. in Tunesien weder gefoltert wurde, noch ihm dort künftig Folter droht. Wir bedauern, dass das Oberverwaltungsgericht sich mit der zentralen Frage, ob Sami A. in Tunesien Folter droht, inhaltlich nicht auseinandersetzt.
Das Gericht lässt uns ratlos zurück, weil es selber gegenwärtige Hinderungsgründe anführt, die einer Rückholung entgegenstehen, die Rückholung von Sami A. aber dennoch unverzüglich einfordert.
Auf die Ausführungen des Gerichts, das MKFFI habe „mit halben Wahrheiten“ gearbeitet, werden wir mit Transparenz reagieren. Die im Beschluss in Bezug genommene E-Mail werden wir veröffentlichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.
Unser Kurs der konsequenten Abschiebung von Gefährdern wird unverändert fortgesetzt.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster haben wir zur Kenntnis genommen, werten sie in der gebotenen Sorgfalt aus und prüfen, welche Schlussfolgerungen daraus auch für künftige Fälle abgeleitet werden müssen.
Auf die Ausführungen des Gerichts, das MKFFI habe „mit halben Wahrheiten“ gearbeitet, werden wir mit Transparenz reagieren. Die im Beschluss in Bezug genommene E-Mail werden wir veröffentlichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.
Unser Kurs der konsequenten Abschiebung von Gefährdern wird unverändert fortgesetzt.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster haben wir zur Kenntnis genommen, werten sie in der gebotenen Sorgfalt aus und prüfen, welche Schlussfolgerungen daraus auch für künftige Fälle abgeleitet werden müssen.
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