© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration | Foto: H. Severin
Teilhabe gestärkt, Finanzierung dauerhaft gesichert: Nordrhein-Westfalen beschließt bundesweit modernstes Integrationsrecht
Minister Stamp: Mit der Reform des Integrations- und Teilhabegesetzes machen wir Integration verbindlicher und verlässlicher
Der Landtag hat die Reform des Teilhabe- und Integrationsrechts verabschiedet. Damit erhält Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2022 das bundesweit modernste Integrationsrecht und setzt wichtige Standards in der Integrationspolitik: die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Öffnung aller institutionellen Regelsysteme durch den Abbau von Zugangs- und Teilhabebarrieren sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
25.11.2021
„Mit dem neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz machen wir Integration verbindlicher und verlässlicher. Dafür stellen wir im Haushalt ab sofort mindestens 130 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Das gibt allen Akteuren Planungssicherheit für ihre wichtige Arbeit. Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland mit langer Tradition. Wir wollen auch in Zukunft Chancen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte ermöglichen. Für uns spielt es keine Rolle, wo jemand herkommt, sondern wo jemand mit uns hinmöchte“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp.
Integrationsstaatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert: „Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land. Weder Herkunft, Abstammung, Religion oder Weltanschauung, Alter, soziale Lage, sexuelle oder geschlechtliche Identität oder Behinderung dürfen eine Rolle spielen, wenn es um gesellschaftliche Teilhabe geht. Deswegen ist für uns der Kampf gegen Diskriminierung ein zentrales Anliegen. In Nordrhein-Westfalen zeigen wir klare Kante gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.“
Die Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes aktualisiert viele Regelungen, die mit dem ersten Teilhabe- und Integrationsgesetz 2012 geschaffen wurden. Mit dem neuen Gesetz wird das positive integrationspolitische Leitbild für das Einwanderungsland Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt. Daneben werden auch die Potentiale der auf Dauer hier lebenden Menschen zielgenauer gefördert.
Ein Meilenstein ist das flächendeckende Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement, das die kommunalen Integrationsprozesse unterstützt und alle Akteure vor Ort einbezieht. Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einem personalisierten Case-Management fördern können. Dadurch wird das individuelle Potential bestmöglich gestärkt. Das Kommunale Integrationsmanagement ist auf Dauer angelegt und wird mit dem Gesetz rechtlich verankert und finanziell abgesichert.
Das Land wird sich künftig auch stärker dem Handlungsfeld Antidiskriminierung widmen. Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden sowie die Förderung von Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Das Land tritt damit jeglichen Formen von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung noch entschiedener entgegen.
„Integration ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Menschen in unserem Land. Deswegen sind der Ausbau und die Vernetzung maßgeblicher integrationspolitischer Akteure so wichtig. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird mit dem Gesetz stärker hervorgehoben“, sagte Minister Stamp. Zudem sind umfassende Neuerungen in den Bereichen interkulturelle Öffnung und interkulturelle Kompetenz vorgesehen: Es gibt erstmalig einen Paragrafen für Integration durch Bildung, der chancengerechte Bildungsteilhabe durch eine Verzahnung verschiedener Angebote verwirklichen soll. Bei den überarbeiteten Regelungen für Integration durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit steht die potentialorientierte und geschlechterdifferenzierte Stärkung der Fähigkeiten der Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Vordergrund.
Mit dem reformierten Teilhabe- und Integrationsgesetz ist nun auch eine vereinfachte Bewilligung der Integrationspauschalen an die Kommunen möglich. Daneben wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie der Verwendungszeitraum der für 2019 ausgezahlten Mittel für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 432,8 Millionen Euro bis Ende November 2022 verlängert.
Integrationsminister Joachim Stamp: „Es hat sich bei den Beratungen im Landtag einmal mehr gezeigt, dass der breite integrationspolitische Konsens zwischen den demokratischen Parteien als Fundament für die Fortentwicklung der Integrationspolitik weiterhin Bestand hat. Auch damit nimmt Nordrhein-Westfalen eine bundesweite Vorreiterrolle in der Integrationspolitik ein.“
Integrationsstaatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert: „Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land. Weder Herkunft, Abstammung, Religion oder Weltanschauung, Alter, soziale Lage, sexuelle oder geschlechtliche Identität oder Behinderung dürfen eine Rolle spielen, wenn es um gesellschaftliche Teilhabe geht. Deswegen ist für uns der Kampf gegen Diskriminierung ein zentrales Anliegen. In Nordrhein-Westfalen zeigen wir klare Kante gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.“
Die Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes aktualisiert viele Regelungen, die mit dem ersten Teilhabe- und Integrationsgesetz 2012 geschaffen wurden. Mit dem neuen Gesetz wird das positive integrationspolitische Leitbild für das Einwanderungsland Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt. Daneben werden auch die Potentiale der auf Dauer hier lebenden Menschen zielgenauer gefördert.
Ein Meilenstein ist das flächendeckende Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement, das die kommunalen Integrationsprozesse unterstützt und alle Akteure vor Ort einbezieht. Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einem personalisierten Case-Management fördern können. Dadurch wird das individuelle Potential bestmöglich gestärkt. Das Kommunale Integrationsmanagement ist auf Dauer angelegt und wird mit dem Gesetz rechtlich verankert und finanziell abgesichert.
Das Land wird sich künftig auch stärker dem Handlungsfeld Antidiskriminierung widmen. Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden sowie die Förderung von Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Das Land tritt damit jeglichen Formen von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung noch entschiedener entgegen.
„Integration ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Menschen in unserem Land. Deswegen sind der Ausbau und die Vernetzung maßgeblicher integrationspolitischer Akteure so wichtig. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird mit dem Gesetz stärker hervorgehoben“, sagte Minister Stamp. Zudem sind umfassende Neuerungen in den Bereichen interkulturelle Öffnung und interkulturelle Kompetenz vorgesehen: Es gibt erstmalig einen Paragrafen für Integration durch Bildung, der chancengerechte Bildungsteilhabe durch eine Verzahnung verschiedener Angebote verwirklichen soll. Bei den überarbeiteten Regelungen für Integration durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit steht die potentialorientierte und geschlechterdifferenzierte Stärkung der Fähigkeiten der Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Vordergrund.
Mit dem reformierten Teilhabe- und Integrationsgesetz ist nun auch eine vereinfachte Bewilligung der Integrationspauschalen an die Kommunen möglich. Daneben wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie der Verwendungszeitraum der für 2019 ausgezahlten Mittel für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 432,8 Millionen Euro bis Ende November 2022 verlängert.
Integrationsminister Joachim Stamp: „Es hat sich bei den Beratungen im Landtag einmal mehr gezeigt, dass der breite integrationspolitische Konsens zwischen den demokratischen Parteien als Fundament für die Fortentwicklung der Integrationspolitik weiterhin Bestand hat. Auch damit nimmt Nordrhein-Westfalen eine bundesweite Vorreiterrolle in der Integrationspolitik ein.“
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