Staatssekretär Bothe: Landesregierung setzt sich für Toleranz und Respekt ein
Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Chancen und steht wie kein anderes Bundesland für gesellschaftliche Vielfalt. Dies gilt auch für die LSBTI*-Community.
17.05.2018
„Unser gesellschaftliches Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen gründet auf einer Vielfalt von Lebensentwürfen. Wir stehen aktiv für die gesellschaftliche und rechtliche Gleichberechtigung von LSBTI*-Personen ein – für ein Leben ohne jegliche Diffamierung oder Diskriminierung“, erklärte Familienstaatssekretär Andreas Bothe anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie, kurz IDAHOT. Die Landesregierung setzt sich für Respekt und Toleranz gegenüber allen Lebensentwürfen ein – unabhängig der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Daneben bekämpft sie entschlossen alle Formen der Diskriminierung.
Um die Chancengleichheit von LSBTI*-Personen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und Diskriminierung zu bekämpfen, unterstützt die Landesregierung zahlreiche Organisationen und Projekte. Gefördert werden unter anderem lesbische, schwule und trans*-Selbstorganisationen, Regenbogenfamilien und die psychosoziale Beratung für die LSBTI*-Gemeinschaft. Daneben sind die Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekte „SCHLAU NRW“, die Anti-Gewalt-Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Kampagne „anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“ wichtige Projekte der Landesregierung.
Mit dem Kinder-und Jugendförderplan für die Jahre 2018 bis 2022 hat die Landesregierung außerdem deutlich gemacht, wie wichtig es ist, junge Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten gleichberechtigt in die Angebote der Jugendarbeit einzubeziehen. So wurde die Förderposition „Angebote für junge LSBTI*-Menschen“ ins Leben gerufen. „Die Landesregierung will die Strukturen in den Kommunen und auf Landesebene verbessern“, kündigte Staatssekretär Bothe an. Daher werden mit dem neuen Kinder-und Jugendförderplan bestehende und bislang als Projekte temporär finanzierte Angebote in eine dauerhafte Förderung überführt, soweit dies sachlich geboten und von den Trägern gewollt ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Antidiskriminierungs- und Vielfaltspolitik Querschnittaufgabe. Die Integrationsabteilung des Familienministeriums widmet sich der Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus einzelner Bevölkerungsgruppen und der Förderung von Vielfalt. Sie sind als wichtige Ziele in dem 2012 verabschiedeten Teilhabe- und Integrationsgesetz verankert. 2013 erfolgte der Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Charta der Vielfalt“.
Die Förderung einer speziell zum Thema LSBTI* arbeitenden Integrationsagentur in Köln, ein Schwerpunkt auf Maßnahmen gegen Homo- und Transphobie bei der Förderung von Migrantenselbstorganisationen und die Berücksichtigung bei Initiativen zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstreichen diese Zielrichtung.
Ausdrücklicher Schutz asylsuchender Menschen
Der Zuzug vieler asylsuchender Menschen nach Nordrhein-Westfalen ist eine besonders Herausforderung auch für die Antidiskriminierungsarbeit. Viele der Flüchtlinge sind traumatisiert und gezeichnet durch Kriegs-, Folter- und Gewalterfahrungen in ihrem Herkunftsland. Unter ihnen sind zahlreiche vulnerable Personen, sie werden in den Flüchtlingseinrichtungen besonders geschützt. Dies gilt unter anderem auch für LSBTI*-Geflüchtete.
Das Flüchtlingsministerium achtet bei allen Standortplanungen für Landeseinrichtungen für Flüchtlinge ausdrücklich auf die Belange schutzbedürftiger Personen. Der präventive Schutz wird daher kontinuierlich durch Qualitätsstandards, der Sicherheit dienende bauliche Maßnahmen, ortsangepasste Sicherheitskonzepte sowie durch die Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten erhöht. Zum Beispiel werden schutzbedürftige Personen bereits im Rahmen des Belegungsmanagements unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten besonders geschützt.
Überdies hat die Landesregierung in Zusammenarbeit und unter Beteiligung zahlreicher NGO ein umfangreiches Landesgewaltschutzkonzept für die Landeseinrichtungen für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen entwickelt, das sich derzeit in der Umsetzungsphase befindet. Damit setzt die Landesregierung ein klares Zeichen gegen Gewalt in Landeseinrichtungen für Flüchtlinge.
Der IDAHOT wird seit 2005 jährlich am 17. Mai von Homosexuellen, Trans- und Bisexuellen als Aktionstag begangen, um durch Maßnahmen, mediale Aufmerksamkeit und Lobbyarbeit auf die Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität hinzuweisen.
Um die Chancengleichheit von LSBTI*-Personen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und Diskriminierung zu bekämpfen, unterstützt die Landesregierung zahlreiche Organisationen und Projekte. Gefördert werden unter anderem lesbische, schwule und trans*-Selbstorganisationen, Regenbogenfamilien und die psychosoziale Beratung für die LSBTI*-Gemeinschaft. Daneben sind die Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekte „SCHLAU NRW“, die Anti-Gewalt-Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Kampagne „anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“ wichtige Projekte der Landesregierung.
Mit dem Kinder-und Jugendförderplan für die Jahre 2018 bis 2022 hat die Landesregierung außerdem deutlich gemacht, wie wichtig es ist, junge Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten gleichberechtigt in die Angebote der Jugendarbeit einzubeziehen. So wurde die Förderposition „Angebote für junge LSBTI*-Menschen“ ins Leben gerufen. „Die Landesregierung will die Strukturen in den Kommunen und auf Landesebene verbessern“, kündigte Staatssekretär Bothe an. Daher werden mit dem neuen Kinder-und Jugendförderplan bestehende und bislang als Projekte temporär finanzierte Angebote in eine dauerhafte Förderung überführt, soweit dies sachlich geboten und von den Trägern gewollt ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Antidiskriminierungs- und Vielfaltspolitik Querschnittaufgabe. Die Integrationsabteilung des Familienministeriums widmet sich der Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus einzelner Bevölkerungsgruppen und der Förderung von Vielfalt. Sie sind als wichtige Ziele in dem 2012 verabschiedeten Teilhabe- und Integrationsgesetz verankert. 2013 erfolgte der Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Charta der Vielfalt“.
Die Förderung einer speziell zum Thema LSBTI* arbeitenden Integrationsagentur in Köln, ein Schwerpunkt auf Maßnahmen gegen Homo- und Transphobie bei der Förderung von Migrantenselbstorganisationen und die Berücksichtigung bei Initiativen zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstreichen diese Zielrichtung.
Ausdrücklicher Schutz asylsuchender Menschen
Der Zuzug vieler asylsuchender Menschen nach Nordrhein-Westfalen ist eine besonders Herausforderung auch für die Antidiskriminierungsarbeit. Viele der Flüchtlinge sind traumatisiert und gezeichnet durch Kriegs-, Folter- und Gewalterfahrungen in ihrem Herkunftsland. Unter ihnen sind zahlreiche vulnerable Personen, sie werden in den Flüchtlingseinrichtungen besonders geschützt. Dies gilt unter anderem auch für LSBTI*-Geflüchtete.
Das Flüchtlingsministerium achtet bei allen Standortplanungen für Landeseinrichtungen für Flüchtlinge ausdrücklich auf die Belange schutzbedürftiger Personen. Der präventive Schutz wird daher kontinuierlich durch Qualitätsstandards, der Sicherheit dienende bauliche Maßnahmen, ortsangepasste Sicherheitskonzepte sowie durch die Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten erhöht. Zum Beispiel werden schutzbedürftige Personen bereits im Rahmen des Belegungsmanagements unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten besonders geschützt.
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