© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration | Foto: H. Severin
Schulnahes Bildungsangebot für geflüchtete Kinder in Zentralen Unterbringungseinrichtungen startet
Umsetzung erfolgt sukzessive ab dem 17. August 2020
Die Landesregierung hat das Ziel, in allen zentralen Landesunterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge Unterricht für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter anzubieten. Die Umsetzung wird sukzessive erfolgen. Die erste Einrichtung in Münster beginnt am 17. August 2020 mit dem Angebot. Die Einrichtung in Bad Driburg wird zeitnah folgen.
07.08.2020
Durch das Bildungsangebot sollen insbesondere die deutsche Sprache und bei Bedarf die Alphabetisierung sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mathematik, Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften vermittelt und gefördert werden. Der Unterricht findet dabei in den jeweiligen Landeseinrichtungen in geeigneten Räumen durch ausgebildete Lehrkräfte statt und ergänzt vorhandene Bildungsangebote des Landes im Bereich Kunst, Musik und Sport, die bereits durch die Betreuungsdienstleister in den Einrichtungen umgesetzt werden. Dazu stellt das Ministerium für Schule und Bildung zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung.
Kinder- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp: „Wir möchten allen Kindern bei uns Bildungschancen ermöglichen. Bildung ist das Fundament für ein freiheitliches und selbstbestimmtes Leben. Mit dem Unterricht möchten wir Kindern und Jugendlichen in den Landeseinrichtungen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive zeitnah nach ihrer Einreise ein schulnahes Bildungsangebot machen.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Das Angebot soll den Kindern und Jugendlichen zu einem individuellen Lernzuwachs verhelfen und etwaige Einschnitte in der Bildungsbiographie bestmöglich auffangen. Dabei erhalten die Kinder und Jugendlichen besonders durch die Förderung der deutschen Sprache eine wichtige Unterstützung, um Sprachbarrieren zu überwinden, damit sie sich in der für sie noch neuen Umgebung besser orientieren können.“
Die örtlich zuständigen Schulämter unterstützen die eingesetzten Lehrkräfte fachlich. Außerdem arbeiten die in den Landeseinrichtungen eingesetzten Lehrkräfte mit Kooperationsschulen zusammen, die sie bei Fragen des Unterrichts unterstützen. Eine weitere Unterstützung kann durch die örtlich zuständigen Kommunalen Integrationszentren erfolgen.
Kinder- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp: „Wir möchten allen Kindern bei uns Bildungschancen ermöglichen. Bildung ist das Fundament für ein freiheitliches und selbstbestimmtes Leben. Mit dem Unterricht möchten wir Kindern und Jugendlichen in den Landeseinrichtungen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive zeitnah nach ihrer Einreise ein schulnahes Bildungsangebot machen.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Das Angebot soll den Kindern und Jugendlichen zu einem individuellen Lernzuwachs verhelfen und etwaige Einschnitte in der Bildungsbiographie bestmöglich auffangen. Dabei erhalten die Kinder und Jugendlichen besonders durch die Förderung der deutschen Sprache eine wichtige Unterstützung, um Sprachbarrieren zu überwinden, damit sie sich in der für sie noch neuen Umgebung besser orientieren können.“
Die örtlich zuständigen Schulämter unterstützen die eingesetzten Lehrkräfte fachlich. Außerdem arbeiten die in den Landeseinrichtungen eingesetzten Lehrkräfte mit Kooperationsschulen zusammen, die sie bei Fragen des Unterrichts unterstützen. Eine weitere Unterstützung kann durch die örtlich zuständigen Kommunalen Integrationszentren erfolgen.
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