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Personal- und Qualifizierungsoffensive: Landesregierung unterstützt Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen mit rund 55 Millionen Euro bei Personalgewinnung

Personal- und Qualifizierungsoffensive: Landesregierung unterstützt Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen mit rund 55 Millionen Euro bei Personalgewinnung

Die Landesregierung macht Kitahelferinnen und -helfern sowie weiteren Interessierten Angebote zur Qualifizierung sowie Umschulung, um sie dauerhaft für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zu gewinnen.

Es ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, allen Kindern beste Chancen auf gute Bildung zu ermöglichen. Dafür braucht es auch in Zukunft eine große Zahl an Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung. Mit einer Personal- und Qualifizierungsoffensive unterstützt die Landesregierung die Träger der Kindertageseinrichtungen und möchte dazu beitragen, dass sich die Anzahl der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen weiter erhöht.

09.06.2021

Die Landesregierung hat für die Kindertageseinrichtungen pandemiebedingt seit August 2020 bereits über 250 Millionen Euro für das erfolgreiche Kita-Helfer-Programm zur Verfügung gestellt. Mit einem Maßnahmenpaket in Höhe von rund 55 Millionen Euro sollen die Träger nun zusätzlich bei der Gewinnung und Weiterqualifizierung von Personal unterstützt werden. Das Familienministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium eine Personalgewinnungs- und Qualifizierungsstrategie entwickelt, die auf drei Säulen basiert. Damit können sowohl die bereits in den Kindertageseinrichtungen tätigen Kita-Helferinnen und Kita-Helfer als auch weitere interessierte und geeignete Personen ein Angebot für eine Qualifikation erhalten: der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher als Umschulungsmaßnahme, der in spezieller praxisintegrierter Form angebotenen Weiterqualifizierung zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger oder einer Qualifizierung zur Assistenzkraft im nichtpädagogischen Bereich in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen.

Familienminister Joachim Stamp: „Wir wollen jedem Kind in Nordrhein-Westfalen die Chance auf beste Bildung ermöglichen. Dafür brauchen wir in Zukunft noch mehr engagiertes, liebevolles und vor allem gut qualifiziertes Personal. Mit unserer Personal- und Qualifizierungsoffensive möchten wir die hoch engagierten Beschäftigten in den Einrichtungen vor Ort unterstützen und mehr Fach- und Ergänzungskräfte für die wichtige und sinnvolle Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung gewinnen. Unseren Kita-Helferinnen und Kita-Helfern ermöglichen wir berufliche Weiterqualifizierung und persönliche Aufstiegschance. Mit rund 55 Millionen Euro soll die Personalsituation in den Kindertagesstätten weiter verbessert werden. Ich bin den vielen engagierten pädagogischen Kräften sowie den Kita-Helferinnen und Kita-Helfern in den Einrichtungen sehr dankbar, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten so großartige Arbeit geleistet haben.“

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Wir unterstützen die Personaloffensive, indem wir an Berufskollegs die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger für die Zielgruppe der Kita-Helferinnen und Kita-Helfer in spezieller Form ermöglichen. Mit dieser Sondermaßnahme wollen wir dazu beitragen, noch mehr Menschen für die wichtigen Aufgaben in der frühkindlichen Bildung in den Kitas zu gewinnen.“

Das 3-Säulen-Konzept
Das Land ist weder Träger der Kindertageseinrichtungen noch Arbeitgeber der Beschäftigten, unterstützt und entlastet die Träger aber finanziell bei den Qualifizierungsmaßnahmen zur Personalgewinnung. Grundsätzlich steht den Trägern auch die Möglichkeit offen, bei Bedarf weiterhin Kita-Helferinnen und Kita-Helfer zu beschäftigten und über Mittel aus dem Kinderbildungsgesetz zu finanzieren.

Grundvoraussetzung für jedes der drei Weiterbildungs-Module ist an aller erster Stelle die Freude an der Arbeit mit Kindern und Familien sowie der Nachweis der Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis

In der ersten Säule fördert das Land das dritte Jahr von Umschulungen zum staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin in praxisintegrierter Ausbildung. Bis zum Start des neuen Kita-Jahres am 1. August müssen an einer Umschulung interessierte Personen einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen und einen entsprechenden Fachschulplatz haben. Weitere Voraussetzung für die Bewerberinnen und Bewerber ist ein mittlerer Schulabschluss, ein Nachweis einer mindestens sechswöchigen (Vollzeit) einschlägigen beruflichen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

In der zweiten Säule können sich Interessierte zur/zum staatlich geprüften Kinderpfleger/in in praxisintegrierter Form qualifizieren lassen. Bisher war die Ausbildung zur Kinderpflegerin ausschließlich vollzeitschulisch organisiert. Nordrhein-Westfalen übernimmt mit der Erprobung einer zweijährigen Ausbildung zum Kinderpfleger/in in speziell zugeschnittener praxisintegrierter Ausbildungsform eine bundesweite Vorreiterrolle. Voraussetzungen sind mindestens ein Hauptschulabschluss und ein Arbeitsvertrag zu Beginn des neuen Kita-Jahres am 01. August 2021 über die Laufzeit von zwei Jahren sowie ein entsprechender Schulplatz an einer Berufsfachschule.

In der dritten Säule können sich Interessierte zur Assistenzkraft im nichtpädagogischen Bereich in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen qualifizieren. Hierzu werden durch das Land Weiterbildungsangebote finanziert, mit denen einführende Grundkenntnisse pädagogischer und rechtlicher Themen ebenso wie der Ernährung, Hauswirtschaftslehre, Hygiene sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt werden. Die Assistenzkräfte unterstützen das Kita-Personal bei unterschiedlichsten Tätigkeiten im Kita-Alltag, z.B. Zubereiten von Essen, Tischdecken, Einkaufen, Reinigen, Hilfe bei den Bring- und Abholzeiten der Kinder, Vorbereitung von Veranstaltungen. Auch hier müssen Interessierte bis zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 1. August einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen haben.

Weitere Informationen unter www.kitajob.nrw

Zudem richtet das Familienministerium für die kommenden Wochen unter der Rufnummer 0211-8374567 montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr eine Hotline für Fragen zu den Weiterbildungsangeboten ein.