© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration | Foto: H. Severin
Nordrhein-Westfalen unterstreicht bundesweit führende Rolle bei Stärkung und Wahrung der Kinderrechte
Landeskabinett beschließt Entwurf für ein Kinderschutzgesetz / Minister Stamp: Wollen die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, unsere Kinder, noch besser schützen
Das Kabinett hat heute den Entwurf für ein Kinderschutzgesetz beschlossen. Er geht jetzt in die Verbändeanhörung. Die Landesregierung hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Gesetzesentwurf greift die Landesregierung die aktuellen politischen und fachlichen Forderungen an einen wirksamen Kinderschutz auf und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen.
09.11.2021
Familienminister Stamp erklärte in Düsseldorf: „Wir möchten, dass Nordrhein-Westfalen das bundesweit modernste Kinderschutzgesetz bekommt und den Kinderschutz beständig weiterentwickeln. Wir haben als Landesregierung – und ich persönlich als Familienminister und Familienvater – das Ziel, auch in Zukunft alles dafür zu tun, dass Kinder und Jugendliche sicherer aufwachsen können. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist mit großem Leid für die betroffenen Kinder und Jugendlichen verbunden. Die grausamen Fälle sexualisierter Gewalt in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach haben uns als Gesellschaft schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt erheblich verstärken müssen“, betonte Minister Stamp.
Folgende Kernpunkte beinhaltet der Gesetzentwurf:
1. Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen fachliche Mindeststandards beachtet werden.
2. In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
3. Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
4. Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
5. Mit einem Turnus von fünf Jahren soll ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
6. Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung in der Praxis wird es eine landesseitige Stelle geben.
7. Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzesentwurf.
Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Die Gesamtausgaben der Neuregelungen werden für das Jahr 2022 auf 43,2 Millionen Euro, für 2023 auf 70,6 Millionen Euro und für 2024 auf 70,9 Millionen Euro prognostiziert. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren insgesamt 184,7 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes. Im Anschluss an die heutige Kabinettentscheidung wird nun die Verbändeanhörung eingeleitet, in der alle relevanten Akteure ihre Stellungnahmen abgeben können.
„Dieser Gesetzentwurf ist als wichtiger Einstieg in einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz zu verstehen. Er ist darauf ausgelegt, über längere Zeit weiterentwickelt zu werden. Dazu wird das Land seinen intensiven Austausch mit Wissenschaft, Kommunen, Trägern, Verbänden sowie mit Kindern und Jugendlichen selbst fortsetzen und das Gesetz fortlaufend evaluieren. Nordrhein-Westfalen unterstreicht damit seine bundesweit führende Rolle bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Wir haben als Gesellschaft die Aufgabe, den Schwächsten in unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen, den bestmöglichen Schutz und die größtmögliche Hilfe zu geben. Gehen wir diesen Weg gemeinsam“, appellierte Familienminister Joachim Stamp.
Folgende Kernpunkte beinhaltet der Gesetzentwurf:
1. Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen fachliche Mindeststandards beachtet werden.
2. In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
3. Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
4. Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
5. Mit einem Turnus von fünf Jahren soll ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
6. Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung in der Praxis wird es eine landesseitige Stelle geben.
7. Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzesentwurf.
Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Die Gesamtausgaben der Neuregelungen werden für das Jahr 2022 auf 43,2 Millionen Euro, für 2023 auf 70,6 Millionen Euro und für 2024 auf 70,9 Millionen Euro prognostiziert. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren insgesamt 184,7 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes. Im Anschluss an die heutige Kabinettentscheidung wird nun die Verbändeanhörung eingeleitet, in der alle relevanten Akteure ihre Stellungnahmen abgeben können.
„Dieser Gesetzentwurf ist als wichtiger Einstieg in einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz zu verstehen. Er ist darauf ausgelegt, über längere Zeit weiterentwickelt zu werden. Dazu wird das Land seinen intensiven Austausch mit Wissenschaft, Kommunen, Trägern, Verbänden sowie mit Kindern und Jugendlichen selbst fortsetzen und das Gesetz fortlaufend evaluieren. Nordrhein-Westfalen unterstreicht damit seine bundesweit führende Rolle bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Wir haben als Gesellschaft die Aufgabe, den Schwächsten in unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen, den bestmöglichen Schutz und die größtmögliche Hilfe zu geben. Gehen wir diesen Weg gemeinsam“, appellierte Familienminister Joachim Stamp.
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