Nordrhein-Westfalen bekommt bundesweit modernstes Integrationsrecht
Minister Stamp: Verbändeanhörung zu Entwurf des neuen Teilhabe- und Integrationsgesetzes gestartet / Landesregierung macht Integration verbindlicher und verlässlicher
Nordrhein-Westfalen ist auf dem Weg, das bundesweit modernste Integrationsrecht zu bekommen. Das Landeskabinett hat dem Referentenentwurf zur Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zugestimmt, der in dieser Woche in die Verbändeanhörung gegangen ist. Dabei können sich zahlreiche Akteure der Integrationsarbeit zum Entwurf äußern.
26.03.2021
Mit der Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes setzt Nordrhein-Westfalen wichtige Standards in der Integrationspolitik: die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Öffnung aller institutionellen Regelsysteme durch den Abbau von Zugangs- und Teilhabebarrieren sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Referentenentwurf ist nun den zahlreichen in der Integrationspolitik aktiven Organisationen und Verbänden zugeleitet worden.
„Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland mit langer Tradition. Wir wollen auch in Zukunft ein weltoffenes Land sein, das Chancen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte ermöglicht. Für uns spielt keine Rolle, wo jemand herkommt, sondern wo jemand mit uns hinwill. Wir sorgen mit der Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes dafür, dass Nordrhein-Westfalen das modernste Integrationsrecht in ganz Deutschland bekommt. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz hat bereits 2012 Maßstäbe gesetzt. Mit der Neufassung wollen wir die Integration noch verbindlicher und verlässlicher machen. Dabei freuen wir uns auf den Austausch mit den Akteuren in der Verbändeanhörung. Wir ziehen bei der Integration auch zukünftig an einem Strang“, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp.
„Wir möchten den integrationspolitischen Konsens in Nordrhein-Westfalen fortsetzen. Die Übereinkunft aller demokratischen Parteien, bei der Integration konstruktiv zusammenzuarbeiten, hat sich bewährt. Alle Fraktionen im Landtag sind eingeladen, an der Weiterentwicklung der Integrationsgesetzgebung mitzuwirken und dazu beizutragen, dass Nordrhein-Westfalen seiner bundesweiten Vorreiterrolle in der Integrationspolitik auch weiterhin gerecht wird,“ sagte die Staatssekretärin für Integration, Serap Güler.
Ein Meilenstein ist das flächendeckende Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement, das die kommunalen Integrationsprozesse unterstützt und alle Akteure vor Ort einbezieht. Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einem personalisierten Case-Management fördern können. Dadurch wird das individuelle Potential bestmöglich gestärkt. Das Kommunale Integrationsmanagement ist auf Dauer angelegt und wird mit dem Gesetzesentwurf rechtlich verankert und finanziell abgesichert.
Das Land wird sich künftig auch stärker dem Handlungsfeld Antidiskriminierung widmen. Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden sowie die Förderung von Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Das Land tritt damit jeglichen Formen von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung noch entschiedener entgegen.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Menschen in unserem Land. Deswegen ist der Ausbau und die Vernetzung maßgeblicher integrationspolitischer Akteure so wichtig. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird mit dem Gesetz stärker hervorgehoben. Zudem sind umfassende Neuerungen in den Bereichen interkulturelle Öffnung und interkulturelle Kompetenz vorgesehen: Es wird erstmalig ein Paragraf für Integration durch Bildung geschaffen, der chancengerechte Bildungsteilhabe durch eine Verzahnung verschiedener Angebote verwirklichen soll. Bei den überarbeiteten Regelungen für Integration durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit steht die potentialorientierte und geschlechterdifferenzierte Stärkung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Vordergrund.
Die Verbändeanhörung dauert vier Wochen. Danach befassen sich das Kabinett und der Landtag mit dem Gesetzesentwurf. Ziel der Landesregierung ist es, dass das neu gefasste Teilhabe- und Integrationsgesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
„Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland mit langer Tradition. Wir wollen auch in Zukunft ein weltoffenes Land sein, das Chancen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte ermöglicht. Für uns spielt keine Rolle, wo jemand herkommt, sondern wo jemand mit uns hinwill. Wir sorgen mit der Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes dafür, dass Nordrhein-Westfalen das modernste Integrationsrecht in ganz Deutschland bekommt. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz hat bereits 2012 Maßstäbe gesetzt. Mit der Neufassung wollen wir die Integration noch verbindlicher und verlässlicher machen. Dabei freuen wir uns auf den Austausch mit den Akteuren in der Verbändeanhörung. Wir ziehen bei der Integration auch zukünftig an einem Strang“, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp.
„Wir möchten den integrationspolitischen Konsens in Nordrhein-Westfalen fortsetzen. Die Übereinkunft aller demokratischen Parteien, bei der Integration konstruktiv zusammenzuarbeiten, hat sich bewährt. Alle Fraktionen im Landtag sind eingeladen, an der Weiterentwicklung der Integrationsgesetzgebung mitzuwirken und dazu beizutragen, dass Nordrhein-Westfalen seiner bundesweiten Vorreiterrolle in der Integrationspolitik auch weiterhin gerecht wird,“ sagte die Staatssekretärin für Integration, Serap Güler.
Ein Meilenstein ist das flächendeckende Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement, das die kommunalen Integrationsprozesse unterstützt und alle Akteure vor Ort einbezieht. Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einem personalisierten Case-Management fördern können. Dadurch wird das individuelle Potential bestmöglich gestärkt. Das Kommunale Integrationsmanagement ist auf Dauer angelegt und wird mit dem Gesetzesentwurf rechtlich verankert und finanziell abgesichert.
Das Land wird sich künftig auch stärker dem Handlungsfeld Antidiskriminierung widmen. Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden sowie die Förderung von Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Das Land tritt damit jeglichen Formen von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung noch entschiedener entgegen.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Menschen in unserem Land. Deswegen ist der Ausbau und die Vernetzung maßgeblicher integrationspolitischer Akteure so wichtig. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird mit dem Gesetz stärker hervorgehoben. Zudem sind umfassende Neuerungen in den Bereichen interkulturelle Öffnung und interkulturelle Kompetenz vorgesehen: Es wird erstmalig ein Paragraf für Integration durch Bildung geschaffen, der chancengerechte Bildungsteilhabe durch eine Verzahnung verschiedener Angebote verwirklichen soll. Bei den überarbeiteten Regelungen für Integration durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit steht die potentialorientierte und geschlechterdifferenzierte Stärkung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Vordergrund.
Die Verbändeanhörung dauert vier Wochen. Danach befassen sich das Kabinett und der Landtag mit dem Gesetzesentwurf. Ziel der Landesregierung ist es, dass das neu gefasste Teilhabe- und Integrationsgesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
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