Minister Stamp: Nordrhein-Westfalen führt abgelehnte Asylbewerber konsequent nach Georgien zurück
53 ausreisepflichtige Personen wurden heute im Rahmen einer Chartermaßnahme aus Frankfurt nach Georgien abgeschoben, davon 52 Personen aus Nordrhein-Westfalen.
21.03.2018
Insgesamt befanden sich darunter 42 Ausreisepflichtige aus den beiden Landesunterbringungseinrichtungen in Oerlinghausen und Ibbenbüren, die im Rahmen einer Schwerpunktmaßnahme von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld mit Unterstützung der Landespolizei Nordrhein-Westfalen zurückgeführt wurden. „Unser Dank gilt allen Einsatzkräften und ihrer guten Zusammenarbeit“, sagte Flüchtlingsminister Dr. Joachim Stamp.
Bei der Maßnahme wurden auch gezielt kriminelle Ausreisepflichtige in den Blick genommen und auch Personen rückgeführt, die bei polizeilichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang insbesondere mit Eigentumsdelikten auffällig geworden waren. „Wer ohne Bleibeperspektive aus Georgien nach Nordrhein-Westfalen kommt und den Aufenthalt nutzt, um Straftaten zu begehen, muss sich auf konsequente Abschiebung einstellen“, betonte der Minister.
Innenminister Herbert Reul begrüßte die Abschiebungen. „Diese Maßnahmen liegen voll auf der Null-Toleranz-Linie der Landesregierung und senden ein klares Signal: Wer unsere Gastfreundschaft missbraucht, wird konsequent abgeschoben“, so Minister Reul.
Zuletzt haben die Zugänge von Asylsuchenden aus Georgien deutlich zugenommen: Allein im letzten Quartal 2017 wurden 398 Personen in Nordrhein-Westfalen aufgenommen, in den Monaten Januar und Februar 2018 waren es weitere 228. Georgien liegt 2018 bundesweit auf Platz sieben der Hauptherkunftsländer von Asylantragstellern. Die Quote der Schutzgewährung in den Asylverfahren durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt im laufenden Jahr bei nur 1,1 Prozent. Im Februar 2018 waren 31 Personen aus Nordrhein-Westfalen mit einer Chartermaßnahme nach Georgien zurückgeführt worden.
Bei der Maßnahme wurden auch gezielt kriminelle Ausreisepflichtige in den Blick genommen und auch Personen rückgeführt, die bei polizeilichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang insbesondere mit Eigentumsdelikten auffällig geworden waren. „Wer ohne Bleibeperspektive aus Georgien nach Nordrhein-Westfalen kommt und den Aufenthalt nutzt, um Straftaten zu begehen, muss sich auf konsequente Abschiebung einstellen“, betonte der Minister.
Innenminister Herbert Reul begrüßte die Abschiebungen. „Diese Maßnahmen liegen voll auf der Null-Toleranz-Linie der Landesregierung und senden ein klares Signal: Wer unsere Gastfreundschaft missbraucht, wird konsequent abgeschoben“, so Minister Reul.
Zuletzt haben die Zugänge von Asylsuchenden aus Georgien deutlich zugenommen: Allein im letzten Quartal 2017 wurden 398 Personen in Nordrhein-Westfalen aufgenommen, in den Monaten Januar und Februar 2018 waren es weitere 228. Georgien liegt 2018 bundesweit auf Platz sieben der Hauptherkunftsländer von Asylantragstellern. Die Quote der Schutzgewährung in den Asylverfahren durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt im laufenden Jahr bei nur 1,1 Prozent. Im Februar 2018 waren 31 Personen aus Nordrhein-Westfalen mit einer Chartermaßnahme nach Georgien zurückgeführt worden.
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