Minister Stamp: Landesregierung ist ein starker Partner der LSBTI*-Community
Die Landesregierung ist dabei ein starker Partner an der Seite der Community. „Wir werden uns weiter für die Gleichberechtigung aller Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Herkunft, Alter oder einer möglichen Behinderung.“
Der Bundesverbandstag des LSVD stand in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“. Minister Stamp: „Wer von Menschenrechten und Respekt spricht, weiß wie sehr beides vielen Menschen vorenthalten wird, die vor Bürgerkrieg, Verfolgung und Gewalt geflohen sind. Deswegen wollen wir auch gerade LSBTI*-Flüchtlinge schützen und ihnen zeigen, dass sie bei uns willkommen sind.“
Um Geflüchtete aus der LSBTI*-Community in Nordrhein-Westfalen vor erneuter Homo- und Transphobie und gesellschaftlicher Isolation zu schützen, wird bei allen Standortplanungen zu ihrer Unterbringung in den Landeseinrichtungen ausdrücklich auf die Belange besonders schutzbedürftiger Personen geachtet, damit ihnen keine weitere Gewalt widerfährt. Den Kommunen wurde empfohlen, das Konzept als Modell auch für Schutzmaßnahmen in Flüchtlingseinrichtungen im kommunalen Bereich zugrunde zu legen.
Der Minister betonte das Anliegen der Landesregierung, in der Familienpolitik nicht nur über die LSBTI*-Community zu sprechen, sondern sie bei der Planung und Umsetzung politischer Maßnahmen einzubeziehen. „Für uns hat es oberste Priorität, mit den Menschen selbst zu sprechen.“ Nur im direkten Austausch könne ein gesellschaftlicher Fortschritt gelingen.
Familienminister Stamp wies auch auf die Pläne der Landesregierung hin, für mehr Akzeptanz von Trans*- und Inter*-Menschen zu sorgen: „Menschenrechte sind universelle Rechte. Sie gelten auch für Trans*-Personen und jene, die sich nicht in den binären Geschlechterrollen einordnen können oder wollen. Deswegen wird sich die Landesregierung für eine Neufassung des Transsexuellengesetzes einsetzen. Wir fordern ein Selbstbestimmungsgesetz, das es den Menschen niedrigschwellig ermöglicht, ihren Namen und Personenstand zu ändern.“ Auch Inter*-Personen dürften nicht diskriminiert werden. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sieht für diesen Personenkreis entweder vor einen positiven Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht zu ermöglichen oder alternativ künftig auf den Geschlechtseintrag zu verzichten. Minister Stamp: „Dieser Beschluss ist wegweisend und Nordrhein-Westfalen wird sich konstruktiv an der Umsetzung beteiligen.“
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: