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Minister Stamp: Bei Computerspielen zu Weihnachten auf USK-Alterskennzeichen achten
Gerade zur Weihnachtszeit stehen Computer- und Konsolenspiele auf der Wunschliste von Kindern und Jugendlichen oft ganz oben. Digitale Spiele bieten nicht nur großen Spielspaß, sondern auch viele Lern- und Bildungsmöglichkeiten. Nicht altersgerechte Spiele können für junge Menschen jedoch negative Folgen haben, wie Alpträume, Stress und Abstumpfung gegenüber Gewaltdarstellungen.
08.12.2017
Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp rät daher Eltern, Großeltern und anderen Erwachsenen beim Kauf von Computerspielen immer die Altersfreigaben zu beachten: „Wer Kindern zu Weihnachten ein Spiel für den Computer oder die Spielkonsole schenken möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass die Spiele altersgerecht sind.“
Die farbigen Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind unten links auf der Vorderseite der Verpackung zu sehen. Alle so gekennzeichneten Spiele sind in einem bundesweit einheitlichen Prüfverfahren von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen nach strengen Kriterien geprüft und von Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden für die jeweilige Altersstufe freigegeben.
Wer sich zusätzlich darüber informieren möchte, ob das Spiel für Kinder auch pädagogisch geeignet ist, kann dies auf der Internetseite des Spieleratgebers NRW (www.spieleratgeber-nrw.de) tun. Bei diesem vom Kinder- und Jugendministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Medienprojekt testen Kinder und Jugendliche unter Anleitung erfahrener Medienpädagoginnen und -pädagogen aktuelle und interessante Spiele. Mittlerweile geben hier weit über 1000 Spielebewertungen wichtige Orientierung.
„Wenn sich Kinder digitale Spiele wünschen, kann der Spieleratgeber wichtige Orientierung geben. Dann ist der Spaß sicher und es gibt keine unangenehmen Überraschungen“, sagte Familienminister Stamp.
Die farbigen Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind unten links auf der Vorderseite der Verpackung zu sehen. Alle so gekennzeichneten Spiele sind in einem bundesweit einheitlichen Prüfverfahren von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen nach strengen Kriterien geprüft und von Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden für die jeweilige Altersstufe freigegeben.
Wer sich zusätzlich darüber informieren möchte, ob das Spiel für Kinder auch pädagogisch geeignet ist, kann dies auf der Internetseite des Spieleratgebers NRW (www.spieleratgeber-nrw.de) tun. Bei diesem vom Kinder- und Jugendministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Medienprojekt testen Kinder und Jugendliche unter Anleitung erfahrener Medienpädagoginnen und -pädagogen aktuelle und interessante Spiele. Mittlerweile geben hier weit über 1000 Spielebewertungen wichtige Orientierung.
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