Minister Laumann und Minister Stamp begrüßen Weisung der Bundesagentur zu Flüchtlingsbürgschaften
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Weisung zum Umgang mit den „Flüchtlingsbürgschaften“ durch die Jobcenter veröffentlicht. Mit ihr werden die Vorschläge des Landes Nordrhein-Westfalen maßgeblich aufgegriffen.
06.03.2019
„Mit der nun vorliegenden Regelung hat Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Ziel erreicht“, so Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Endlich liegt Klarheit im Fall der vor dem 6. August 2016 abgegebenen Flüchtlingsbürgschaften vor: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nicht zu erstatten. Dies ist ein Erfolg für die Privatpersonen und Organisationen, die spontan bereit waren, Flüchtlingen durch die Übernahme einer Bürgschaft zu helfen.“
„Mir war wichtig, dass eine klare und eindeutige Regelung getroffen wird und die Belastung der Flüchtlingsbürgen auf den Zeitraum beschränkt bleibt, der ihnen von der damaligen Landesregierung angekündigt worden ist. Die Bürger müssen sich auf Zusagen des Staates verlassen können. Das ist im Hinblick auf die Leistungen der Jobcenter jetzt gelungen“, erklärte Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp.
Die Weisung sieht unter anderem vor, dass bei allen Verpflichtungserklärungen, die nach dem Landesaufnahmeprogramm Nordrhein-Westfalen abgegeben wurden, das Ermessen im Sinne der Flüchtlingsbürgen auszuüben ist. Das bedeutet: Die Kosten für die Grundsicherung arbeitssuchender Flüchtlinge sind nicht durch die Bürgen zu erstatten. Unter diese Regelung fallen auf entsprechenden Antrag des Bürgen auch Fälle, in denen die Erstattungsforderung bereits vollständig beglichen wurde. Im Sinne der Flüchtlingsbürgen wird nun berücksichtigt, dass die Rechtslage zur Dauer der Haftung bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 unklar war.
Laumann kündigte an, dass das MAGS zeitnah einen Erlass an die kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen herausgeben werde, der die Inhalte der BA-Weisung aufgreift.
Minister Laumann und Minister Stamp fordern auch eine Lösung in der Frage, wer für Leistungen aus der Sozialhilfe aufkommen muss, die an die aufgrund des Landesaufnahmeprogramms eingereisten Flüchtlinge ausgezahlt wurden: „Hier werden wir uns weiter für eine Lösung im Sinne der Bürgen stark machen“, sagten die beiden Minister.
„Mir war wichtig, dass eine klare und eindeutige Regelung getroffen wird und die Belastung der Flüchtlingsbürgen auf den Zeitraum beschränkt bleibt, der ihnen von der damaligen Landesregierung angekündigt worden ist. Die Bürger müssen sich auf Zusagen des Staates verlassen können. Das ist im Hinblick auf die Leistungen der Jobcenter jetzt gelungen“, erklärte Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp.
Die Weisung sieht unter anderem vor, dass bei allen Verpflichtungserklärungen, die nach dem Landesaufnahmeprogramm Nordrhein-Westfalen abgegeben wurden, das Ermessen im Sinne der Flüchtlingsbürgen auszuüben ist. Das bedeutet: Die Kosten für die Grundsicherung arbeitssuchender Flüchtlinge sind nicht durch die Bürgen zu erstatten. Unter diese Regelung fallen auf entsprechenden Antrag des Bürgen auch Fälle, in denen die Erstattungsforderung bereits vollständig beglichen wurde. Im Sinne der Flüchtlingsbürgen wird nun berücksichtigt, dass die Rechtslage zur Dauer der Haftung bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 unklar war.
Laumann kündigte an, dass das MAGS zeitnah einen Erlass an die kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen herausgeben werde, der die Inhalte der BA-Weisung aufgreift.
Minister Laumann und Minister Stamp fordern auch eine Lösung in der Frage, wer für Leistungen aus der Sozialhilfe aufkommen muss, die an die aufgrund des Landesaufnahmeprogramms eingereisten Flüchtlinge ausgezahlt wurden: „Hier werden wir uns weiter für eine Lösung im Sinne der Bürgen stark machen“, sagten die beiden Minister.
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