© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Landesregierung setzt neue Akzente bei KOMM-AN
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Kommunen und Trägern der Freien Wohlfahrtspflege in diesem Jahr insgesamt 13,4 Millionen Euro zur Fortsetzung des Landesprogramms KOMM-AN zur Verfügung. Mit dem Programm wird Flüchtlingen Orientierung, Unterstützung und Hilfe in ihrem neuen sozialen Umfeld angeboten. 2018 wird die ehrenamtliche Unterstützung nun für alle Neuzugewanderten gefördert.
02.02.2018
Integrationsstaatsekretärin Serap Güler: „Das große bürgerschaftliche Engagement für Teilhabe und Integration verdient Respekt und den Dank der Landesregierung. Wir haben zugesagt, gute Ansätze fortzuführen, KOMM-AN NRW zählt dazu. Deshalb setzen wir das Programm mit neuen Akzenten fort.“ Seit dem 2. Februar 2018 sind die neuen Förderrichtlinien für das Landesprogramm abrufbar.
Bund, Länder und Kommunen waren angesichts der großen Neuzuwanderung im Jahr 2015 enorm gefordert. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben Verantwortung für ihr Gemeinwesen übernommen und sich engagiert. „Das bürgerschaftliche Engagement für Integration und Teilhabe ist unverzichtbar, wenn es um konkrete Hilfen im Einzelfall geht, um die Integration in der Nachbarschaft, den Kindertageseinrichtungen und Schulen, bei Ausbildung und Arbeit“, sagte Staatssekretärin Güler.
Bisher wurden im Programmrahmen landesweit unter anderem mehr als 1.200 „Ankommenstreffpunkte“ geschaffen, die als Räume der Begegnung zwischen Geflüchteten und Einheimischen dienen. Mehr als die Hälfte des Haushaltsansatzes kommt unmittelbar bedarfsorientierten Maßnahmen vor Ort zu Gute. Wichtige Partner für die Umsetzung sind die landesgeförderten Strukturen der Kommunalen Integrationszentren und der Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese werden weiterhin gestärkt, um hauptamtliche Unterstützung für die Ehrenamtlichen zu leisten.
Integrationsstaatssekretärin Serap Güler: „Was gut ist, kann noch besser werden: Wir erweitern die Zielgruppe. Denn auch Neuzugewanderte, die aus der EU, im Rahmen der Familienzusammenführung oder aus anderen Gründen zu uns kommen, brauchen ehrenamtliche Unterstützung. Die ist uns nicht weniger wert und wird deshalb genauso förderfähig sein.“
Die heute veröffentliche Richtlinie erhalten Sie hier.
Bund, Länder und Kommunen waren angesichts der großen Neuzuwanderung im Jahr 2015 enorm gefordert. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben Verantwortung für ihr Gemeinwesen übernommen und sich engagiert. „Das bürgerschaftliche Engagement für Integration und Teilhabe ist unverzichtbar, wenn es um konkrete Hilfen im Einzelfall geht, um die Integration in der Nachbarschaft, den Kindertageseinrichtungen und Schulen, bei Ausbildung und Arbeit“, sagte Staatssekretärin Güler.
Bisher wurden im Programmrahmen landesweit unter anderem mehr als 1.200 „Ankommenstreffpunkte“ geschaffen, die als Räume der Begegnung zwischen Geflüchteten und Einheimischen dienen. Mehr als die Hälfte des Haushaltsansatzes kommt unmittelbar bedarfsorientierten Maßnahmen vor Ort zu Gute. Wichtige Partner für die Umsetzung sind die landesgeförderten Strukturen der Kommunalen Integrationszentren und der Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese werden weiterhin gestärkt, um hauptamtliche Unterstützung für die Ehrenamtlichen zu leisten.
Integrationsstaatssekretärin Serap Güler: „Was gut ist, kann noch besser werden: Wir erweitern die Zielgruppe. Denn auch Neuzugewanderte, die aus der EU, im Rahmen der Familienzusammenführung oder aus anderen Gründen zu uns kommen, brauchen ehrenamtliche Unterstützung. Die ist uns nicht weniger wert und wird deshalb genauso förderfähig sein.“
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