Landesregierung sagt freien Trägern und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe finanzielle Unterstützung zu
Minister Stamp: Wir sorgen für schnelle und unbürokratische Lösungen und Planungssicherheit
Die Landesregierung stärkt den Trägern und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe, der Asylhilfe und der Integrationsförderung auch in Zeiten der Coronakrise den Rücken. Sämtliche mit dem eigentlichen Zuwendungszweck einer Maßnahme zusammenhängenden Ausgaben werden anerkannt. Damit sorgt die Landesregierung bei Trägern und Verbänden für Planungssicherheit, die angesichts der aktuellen Entwicklungen besonders wichtig ist.
27.03.2020
Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp: „Wir lassen die zahlreichen Engagierten in der Kinder- und Jugendhilfe nicht allein und sorgen jetzt für schnelle und unbürokratische Lösungen. In Zeiten, in denen die Gesellschaft zusammenrückt, ist es wichtig, dass die Träger und Verbände wissen, dass die Landesregierung sie unterstützt. Denn mit ihrer Arbeit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für das Zusammenleben und den sozialen Ausgleich.“
Ziel der Landesregierung ist es, die soziale Infrastruktur, die maßgeblich von der freien Wohlfahrtspflege, der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, der Integrationsförderung sowie der Asylhilfe getragen wird, aufrechtzuerhalten. Bereits vergangene Woche hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit einem Erlass an die Bewilligungsbehörden auf die aktuellen Entwicklungen reagiert. Danach werden Ausfall- und Stornokosten bei laufenden bzw. anstehenden Fördermaßnahmen vom Land getragen. Die Träger müssen dabei ihrer Pflicht nachkommen, den Schaden weitgehend abzuwenden oder zu mindern (Schadensminderungspflicht).
Ziel der Landesregierung ist es, die soziale Infrastruktur, die maßgeblich von der freien Wohlfahrtspflege, der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, der Integrationsförderung sowie der Asylhilfe getragen wird, aufrechtzuerhalten. Bereits vergangene Woche hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit einem Erlass an die Bewilligungsbehörden auf die aktuellen Entwicklungen reagiert. Danach werden Ausfall- und Stornokosten bei laufenden bzw. anstehenden Fördermaßnahmen vom Land getragen. Die Träger müssen dabei ihrer Pflicht nachkommen, den Schaden weitgehend abzuwenden oder zu mindern (Schadensminderungspflicht).
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