chancen.nrw

Landesregierung reduziert Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge

Landesregierung reduziert Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge

Schließung von acht Standorten aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen beschlossen – Asylstufenplan wird konsequent weiter umgesetzt

Nordrhein-Westfalen reduziert die aktiv betriebenen Plätze in den landeseigenen Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) für Flüchtlinge von rund 25.000 auf knapp 20.000. Damit reagiert die Landesregierung auf die kontinuierlich zurückgegangenen Zugangszahlen Geflüchteter. Nordrhein-Westfalen verfügt weiterhin über ausreichende Kapazitäten und Reserven, um auf wieder ansteigende Flüchtlingszahlen vorbereitet zu sein. Künftig wird Nordrhein-Westfalen neben der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum weiter über fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) verfügen.
17.10.2019

Das Aufnahmesystem des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der regionalen Ausgewogenheit sowie der Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Die zuletzt im Dezember 2017 mit Erlass festgelegten Kapazitäten wurden im Verlauf des Jahres 2019 durch das Integrations- und Flüchtlingsministerium überprüft und nun angepasst. Insgesamt werden acht Einrichtungen geschlossen. Neben der Reduzierung der aktiven Kapazitäten werden sukzessive auch die Stand-by-Plätze abgebaut.
  Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Umsetzung des von der Landesregierung im Jahr 2018 verabschiedeten Asylstufenplans. An dem Ziel der Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird weiter festgehalten, indem ihnen möglichst nur anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden sollen.
  Im Einvernehmen mit den Bezirksregierungen hat das Integrations- und Flüchtlingsministerium entschieden, die folgenden aktiv betriebenen Unterbringungs- sowie Stand-by-Einrichtungen zu schließen:  
  • Regierungsbezirk Arnsberg: ZUE Rüthen, ZUE Bochum (Stand-By), ZUE Bad Laasphe (Stand-By) 
  • Regierungsbezirk Detmold: ZUE Oerlinghausen
  • Regierungsbezirk Düsseldorf: ZUE Niederkrüchten, ZUE Wuppertal IV
  • Regierungsbezirk Köln: ZUE Kall
  • Regierungsbezirk Münster: ZUE Bottrop (Stand-By)
Unter Beteiligung der fünf Bezirksregierungen wurden für alle durch das Land Nordrhein-Westfalen betriebenen ZUE Kennzahlen erhoben und landesweit miteinander verglichen. Die Auswahl der zu schließenden Einrichtungen erfolgte insbesondere mit Blick auf: Wirtschaftlichkeit der Standorte, Optionen zu Mietvertragslaufzeiten, besondere Einrichtungszwecke, die von den Bezirksregierungen vorgenommene Einschätzung zur Unterbringungsqualität.
  Die Bezirksregierungen haben die betroffenen Standortkommunen und Vertragspartner über die anstehenden Schließungen informiert und werden nun die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Standortentscheidungen vornehmen.
  Die Entlastung der Kommunen von der Unterbringung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive setzt das Integrations- und Flüchtlingsministerium durch die Änderung des Asylsystems sukzessive um. Es hat eine Vereinbarung zur Beschleunigung der Asylverfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen und die Aufenthaltszeiten von Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen verlängert. Bei negativem Ausgang des Asylverfahrens wird verstärkt aus den Landeseinrichtungen zurückgeführt. Weiterhin bereitet das Ministerium eine Erhöhung der Rücküberstellungen in Dublinfällen bereits aus den Landeseinrichtungen vor. Dies wurde bei der Reduzierung der Unterbringungskapazitäten berücksichtigt.
  Im Jahr 2019 kamen 19.346 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen (Stand: 30. September). Dieser Wert liegt deutlich unter dem der vorherigen Jahre, wie 2018 (Januar bis einschl. September: 23.243; 2018 gesamt: 30.203) oder 2015 (Januar bis einschl. September: 123.715; 2015 gesamt: 231.878).