Flüchtlingsminister Stamp: Kabinett beschließt Asyl-Stufenplan zur Entlastung der Kommunen
Die Landesregierung hat beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen umzustellen. Zur Realisierung dieses Vorhabens hat das Landeskabinett einen Stufenplan gebilligt, der in drei Schritten umgesetzt wird und die dafür notwendigen Maßnahmen beinhaltet.
24.04.2018
Ziel ist es, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Flüchtlingsminister Stamp: „Wir wollen die Kommunen spürbar entlasten, damit sie sich grundsätzlich auf die Integration der Personen mit Bleiberecht konzentrieren können.“ Hierfür will das Land seine rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielräume ausnutzen. Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, sollen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
Die Zuständigkeit für Rückführungen soll schrittweise auf Landesebene zentralisiert werden.
Wesentliche Umsetzungsschritte sind unter anderem:
Stufe 1 (kurzfristige Schritte):
Stufe 2 (rechtliche und organisatorische Vorbereitung notwendig):
Stufe 3 (Aufbau notwendiger Strukturen auf Landesebene notwendig):
„Wir wollen in Nordrhein-Westfalen zu einer neuen Struktur und Ordnung kommen“, betonte Flüchtlingsminister Joachim Stamp. „Diejenigen, die sich nicht integrieren wollen, insbesondere Gefährder und Straftäter, müssen konsequenter abgeschoben werden. Im Gegenzug können wir dann großzügiger bei den Regelungen für diejenigen sein, die sich gut integrieren, die nicht straffällig sind, die Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie weitestgehend selbst leisten können.“
Die Zuständigkeit für Rückführungen soll schrittweise auf Landesebene zentralisiert werden.
Wesentliche Umsetzungsschritte sind unter anderem:
Stufe 1 (kurzfristige Schritte):
- Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens gem. §30a AsylG durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Rückführungen der Personen aus Landeseinrichtungen
- Rücküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren aus Landeseinrichtungen in einzelne EU-Staaten
- Verlängerung der Aufenthaltszeiten für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive von drei auf bis zu sechs Monate
- Außerhalb des beschleunigten Verfahrens (§ 30 a AsylG): Zuweisung von Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat in die Kommunen – sofern Rückführung, freiwillige Ausreise bzw. Überstellung nach Dublin-Verfahren innerhalb weiterer zwei Monate nicht zu erwarten ist
Stufe 2 (rechtliche und organisatorische Vorbereitung notwendig):
- Schaffung einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate auf Grundlage von §47 Abs. 1b AsylG bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen
- Schrittweise Einbeziehung weiterer Herkunftsländer (Armenien und Aserbaidschan) in ein beschleunigtes Verfahren und Rückführung aus den Landeseinrichtungen
Stufe 3 (Aufbau notwendiger Strukturen auf Landesebene notwendig):
- Betrieb Zentraler Ausländerbehörden (ZAB) in allen fünf Regierungsbezirken (es bestehen bereits drei ZAB in Dortmund, Köln und Bielefeld)
- Ausbau der Rücküberstellungen aus Landeseinrichtungen im Dublin-Verfahren in Abstimmung mit dem Bund
- Ausbau der Rückführungen aus den Landeseinrichtungen
„Wir wollen in Nordrhein-Westfalen zu einer neuen Struktur und Ordnung kommen“, betonte Flüchtlingsminister Joachim Stamp. „Diejenigen, die sich nicht integrieren wollen, insbesondere Gefährder und Straftäter, müssen konsequenter abgeschoben werden. Im Gegenzug können wir dann großzügiger bei den Regelungen für diejenigen sein, die sich gut integrieren, die nicht straffällig sind, die Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie weitestgehend selbst leisten können.“
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