© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW | Foto: H. Severin
Coronaschutzverordnung: Erleichterungen für Ferienfreizeiten
Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte wurden die Regelungen für Ferienfreizeiten und Ferienprogramme angepasst – Coronatests sorgen für mehr Sicherheit und unbeschwerte Ferien
Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger angepasst worden. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich.
29.06.2021
Konkret heißt das:
Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen). Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können. Diejenigen, die nicht wegfahren können, sollen nicht gegenüber anderen jungen Menschen, die verreisen, benachteiligt werden. Sie haben gegenüber den Älteren große Solidarität bewiesen und sich das redlich verdient. Dank der aktuell niedrigen Inzidenzahlen und den landesweit leicht verfügbaren Coronatests können wir das sehr gut verantworten.“
Jugend- und Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Wir möchten Kindern und Jugendlichen gerade jetzt in den Ferien wieder Treffen, Spaß und soziales Erleben ermöglichen. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte. Wir möchten ihnen mehr Normalität ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen. Den Trägern, die sich sehr für die Durchführung von Ferienangeboten engagieren, möchte ich für ihre Arbeit und ihr Engagement unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie danken.”
Die Regelungen des § 12 der Coronaschutzverordnung gelten für Ferienaktionen aller freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.
Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem nachfolgenden Link zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
- Bei Kinder- und Jugendreisen dürfen auch Gruppen von mehr als 25 jungen Menschen gemeinsam betreut werden und gemeinsame Aktivitäten ausüben. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dafür ist neben den bislang vorgeschriebenen zwei Coronatests pro Woche auch zum Ende der Reise nochmal ein gemeinsamer Test vorgesehen. Hierdurch soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen in den letzten Tagen nach der Rückkehr vermieden werden. Als Test kommen entweder kostenfreie Bürgertests oder gemeinsam vorgenommene Selbsttests infrage.
- Bei anderen Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche dürfen ab sofort im Freien 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich. Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.
Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen). Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können. Diejenigen, die nicht wegfahren können, sollen nicht gegenüber anderen jungen Menschen, die verreisen, benachteiligt werden. Sie haben gegenüber den Älteren große Solidarität bewiesen und sich das redlich verdient. Dank der aktuell niedrigen Inzidenzahlen und den landesweit leicht verfügbaren Coronatests können wir das sehr gut verantworten.“
Jugend- und Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Wir möchten Kindern und Jugendlichen gerade jetzt in den Ferien wieder Treffen, Spaß und soziales Erleben ermöglichen. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte. Wir möchten ihnen mehr Normalität ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen. Den Trägern, die sich sehr für die Durchführung von Ferienangeboten engagieren, möchte ich für ihre Arbeit und ihr Engagement unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie danken.”
Die Regelungen des § 12 der Coronaschutzverordnung gelten für Ferienaktionen aller freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.
Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem nachfolgenden Link zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
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