Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche in Höhe von rund 107 Millionen Euro, um Folgen der Corona-Pandemie abzumildern
Familienminister Joachim Stamp: Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Pandemie werden
Die Corona-Pandemie stellt viele Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Auf soziale Kontakte, Sport und das gemeinsame Erleben in der Gruppe mussten viele junge Menschen über lange Zeit verzichten. Die meisten Familien haben sich sehr verantwortungsvoll und aufopfernd um ihre Kinder gekümmert. Wegfallende soziale Bezüge und das Erleben mit Gleichaltrigen konnten sie aber vielfach nicht kompensieren. Kindern und Jugendlichen sollen daher neue Perspektiven und mehr Zuversicht vermittelt werden.
28.06.2021
Um negative Folgen für die Entwick-lung abzumildern, haben Bund und Land das Programm „Aufholen nach Corona“ beschlossen und stellen hierfür Mittel für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Aus dem Bereich des Familienministeriums werden dabei rund 107 Millionen Euro investiert. Diese Summe ist Teil des Ge-samtprogramms „Aufholen nach Corona“, das einschließlich der Ange-bote des Ministeriums für Schule und Bildung 539 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen umfasst.
Ein Schwerpunkt des Programms ist die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe für Angebote der sozialen Arbeit an Schulen, Mittel für zusätzliche Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie für Angebote für Jugendarbeit und Jugendferien.
Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Pandemie werden. Sie haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Mit dem Aufholprogramm sollen den Kindern und Jugendlichen wieder mehr Perspektiven und Zuversicht ermöglicht werden. Deswegen investieren wir gemeinsam mit dem Bund in Nordrhein-Westfalen, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, soziale Kontakte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit neu zu ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen.“
Um dies zu erreichen, stellt das Land gemeinsam mit dem Bund den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämtern) insgesamt rund 93 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittelverteilung auf die Kommunen soll gewährleisten, dass vor Ort entsprechend der konkreten Bedarfe Projekte, Angebote und Leistungen gefördert werden.
Die Jugendämter können damit eigene Angebote und solche freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe in folgenden Bereichen fördern:
- Angebote der Jugendsozialarbeit
- Angebote der sozialen Arbeit an Schulen
- Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
Hierfür stehen rund 68 Millionen Euro zur Verfügung. Sie sollen für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.
Darüber hinaus können die Kommunen eigene Angebote oder solche freier Träger in folgenden Bereichen fördern:
• Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen Erlebens
• Jugendfreizeitangebote
• internationale Jugendbegegnungen
• Wochenend- und Ferienfreizeiten
• nichtkommerzielle Jugendreisen
Hierfür stehen weitere rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Auch diese Mittel sollen für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.
Weitere 4 Millionen Euro erhalten die im Landesjugendring NRW zusammengeschlossenen Jugendverbände insbesondere für überörtliche Aktivitäten der Jugendbildung, Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen, Wochenend- und Ferienangebote sowie Ferienreisen. Auch hier stehen die Mittel für neue Angebote, zur Ausweitung bereits bestehender und geplanter Angebote sowie zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben zur Verfügung.
„Wir sind zuversichtlich, dass es mit diesen Mitteln gelingt, verstärkt Angebote zu schaffen, die sich an den aktuellen Bedürfnissen der jungen Menschen vor Ort orientieren“, sagte Minister Stamp.
Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können bei den für sie zuständigen Jugendämtern zeitnah weitere Informationen über die konkreten Möglichkeiten der Förderung erfahren.
Neben Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung auch werdende Familien und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Blick. Sie schauen auf eine lange Zeit mit teils einschneidenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Für gezielte Angebote soll die bestehende Bundesstiftung Frühe Hilfen, befristet für die Jahre 2021 und 2022, aus Bundesmitteln um 50 Millionen Euro aufgestockt werden. Nordrhein-Westfalen erhält rund 10 Millionen Euro dieser Mittel und wird sie für Maßnahmen auf kommunaler Ebene als fachbezogene Pauschale an die Kommunen mit eigenem Jugendamt weitergeben.
Ein Schwerpunkt des Programms ist die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe für Angebote der sozialen Arbeit an Schulen, Mittel für zusätzliche Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie für Angebote für Jugendarbeit und Jugendferien.
Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Pandemie werden. Sie haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Mit dem Aufholprogramm sollen den Kindern und Jugendlichen wieder mehr Perspektiven und Zuversicht ermöglicht werden. Deswegen investieren wir gemeinsam mit dem Bund in Nordrhein-Westfalen, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, soziale Kontakte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit neu zu ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen.“
Um dies zu erreichen, stellt das Land gemeinsam mit dem Bund den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämtern) insgesamt rund 93 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittelverteilung auf die Kommunen soll gewährleisten, dass vor Ort entsprechend der konkreten Bedarfe Projekte, Angebote und Leistungen gefördert werden.
Die Jugendämter können damit eigene Angebote und solche freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe in folgenden Bereichen fördern:
- Angebote der Jugendsozialarbeit
- Angebote der sozialen Arbeit an Schulen
- Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
Hierfür stehen rund 68 Millionen Euro zur Verfügung. Sie sollen für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.
Darüber hinaus können die Kommunen eigene Angebote oder solche freier Träger in folgenden Bereichen fördern:
• Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen Erlebens
• Jugendfreizeitangebote
• internationale Jugendbegegnungen
• Wochenend- und Ferienfreizeiten
• nichtkommerzielle Jugendreisen
Hierfür stehen weitere rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Auch diese Mittel sollen für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.
Weitere 4 Millionen Euro erhalten die im Landesjugendring NRW zusammengeschlossenen Jugendverbände insbesondere für überörtliche Aktivitäten der Jugendbildung, Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen, Wochenend- und Ferienangebote sowie Ferienreisen. Auch hier stehen die Mittel für neue Angebote, zur Ausweitung bereits bestehender und geplanter Angebote sowie zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben zur Verfügung.
„Wir sind zuversichtlich, dass es mit diesen Mitteln gelingt, verstärkt Angebote zu schaffen, die sich an den aktuellen Bedürfnissen der jungen Menschen vor Ort orientieren“, sagte Minister Stamp.
Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können bei den für sie zuständigen Jugendämtern zeitnah weitere Informationen über die konkreten Möglichkeiten der Förderung erfahren.
Neben Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung auch werdende Familien und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Blick. Sie schauen auf eine lange Zeit mit teils einschneidenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Für gezielte Angebote soll die bestehende Bundesstiftung Frühe Hilfen, befristet für die Jahre 2021 und 2022, aus Bundesmitteln um 50 Millionen Euro aufgestockt werden. Nordrhein-Westfalen erhält rund 10 Millionen Euro dieser Mittel und wird sie für Maßnahmen auf kommunaler Ebene als fachbezogene Pauschale an die Kommunen mit eigenem Jugendamt weitergeben.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: