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Abschiebung eines Gefährders nach Afghanistan

Abschiebung eines Gefährders nach Afghanistan

Am 18. Februar 2019 ist vom Flughafen Frankfurt die Abschiebung eines polizeilich eingestuften Gefährders und Intensivstraftäters aus Nordrhein-Westfalen erfolgt. Der ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige wurde im Zuge einer Sammelabschiebung mehrerer Bundesländer nach Kabul rückgeführt. Der Mann hat eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Gewaltdelikten im Bundesgebiet verbüßt.
19.02.2019
Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan sind und waren auf Basis sorgfältiger Einzelfallprüfungen möglich. Der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern kommt in Nordrhein-Westfalen eine hohe Priorität zu. Deshalb wird Nordrhein-Westfalen sich weiterhin an entsprechenden Rückführungsmaßnahmen beteiligen.
 
Minister Joachim Stamp: „Nordrhein-Westfalen geht mit aller Konsequenz gegen die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus vor. Wir werden den Kampf gegen Extremisten auch künftig mit großer Entschlossenheit und mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates führen.“