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Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende

Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende

Das Familienministerium hat wichtige Änderungen für die Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende beschlossen.
Ab Montag, dem 23.03.2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Daneben wird eine Wochenendbetreuung sichergestellt.

Alle Informationen für Eltern, Träger, Leitungen und Personal finden Sie hier.

Den Ministerbrief an die Leitungen, Beschäftigten und Träger von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zur Neuregelung vom 22.03.2020 finden Sie hier.