Neue Kapazitäten für Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen sollen in Mönchengladbach geschaffen werden
Das Land Nordrhein-Westfalen plant auf dem ehemaligen Militärgelände in Mönchengladbach-Rheindahlen eine weitere sogenannte Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) zum Vollzug von Abschiebungshaft zu errichten
Die Stadt Mönchengladbach und das Land Nordrhein-Westfalen haben vereinbart, auf dem ehemaligen Gelände der britischen Streitkräfte, bekannt als JHQ (Joint Headquarters), eine zweite Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen zu errichten. Auf dem Areal befinden sich bereits eine Nebenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, sowie ein Trainingszentrum der Polizei.
Nach aktuellem Planungstand werden Kapazitäten für die Unterbringung von bis zu 140 ausreisepflichtige Personen geschaffen. Für die geplante UfA Mönchengladbach wird ein Neubau erforderlich sein. Die Kosten für Bau und Betrieb der Einrichtung trägt das Land. Der spätere Betrieb der Einrichtung erfolgt ebenso durch das Land, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Fluchtministerin Josefine Paul: „Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Herbst ein umfassendes Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention beschlossen, zu dem neben der Stärkung unserer Zentralen Ausländerbehörden auch die Planung einer weiteren Unterbringungsanstalt für Ausreisepflichtige zählt. Ich danke der Stadt Mönchengladbach für die konstruktive Zusammenarbeit in der Anbahnung des Vorhabens. Unser Aufenthaltsrecht sieht Rückführungen für jene Personen vor, die aufgrund eines abgelehnten Asylantrags keine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Wir fördern daneben insbesondere auch die wichtigen Projekte der freiwilligen Rückkehr und setzen auf humanitäre und faire Verfahren in diesem für die Betroffenen sehr schwierigen Feld.“
Freiheitsentziehende Maßnahmen können notwendig sein, wenn zum Beispiel eine Fluchtgefahr besteht. Dies steht aber in jedem Fall unter Richtervorbehalt und findet erst Anwendung, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die zu schaffenden Haftplätze sollen die Kapazitäten der bestehenden UfA Büren im Kreis Paderborn, die mit insgesamt 175 Haftplätzen die größte Abschiebungshaftanstalt im Bundesgebiet darstellt, ergänzen. Die Abschiebungshaft dient allein der Durchsetzung der Ausreisepflicht.
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