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Kommunale Integrationszentren

Kommunale Integrationszentren

Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz aus dem Jahr 2012 hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung verpflichtet, die Integration in den Kommunen des Landes voran zu treiben.

Die Kommunalen Integrationszentren sind das Herzstück des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, denn sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Integration vor Ort gelingt.

Mit der Integration neu zugewanderter Menschen bzw. Menschen mit Einwanderungsgeschichte kommt den Kreisen und kreisfreien Städten eine entscheidende Bedeutung zu. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt daher die Kommunen und fördert die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren. Es gibt inzwischen fast flächendeckend, in 54 Kreisen und kreisfreien Städten, Kommunale Integrationszentren, die sich um die Koordination von kommunalen Integrationsaufgaben und die Vernetzung unterschiedlicher Akteure kümmern.

Die Kommunalen Integrationszentren setzen ihre Arbeit innerhalb der beiden Säulen „Integration durch Bildung" und „Integration als Querschnittsaufgabe" um.

Zu den Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren gehören beispielhaft:
  • Bestands- und Bedarfsanalysen zu integrationsrelevanten Daten und Fakten,
  • Entwicklung integrationspolitischer Handlungskonzepte,
  • Konzepte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der biografiebegleitenden Bildungskette (Kindergarten, Schule, Übergang Schule-Beruf),
  • Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildungfür Erzieherinnen und Erzieher, für Ausbilderinnen und Ausbilder und für Lehrerinnen und Lehrer,
  • Programme wie „Griffbereit", „Rucksack-Kita", "Rucksack Schule" und „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage",
  • Bildungspartnerschaften zwischen KiTa, Schule und Elternhaus,
  • Interkulturelle Profilierung von Kultureinrichtungen,
  • Förderung von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Einwanderungsgeschichte,
  • Berücksichtigung kultursensibler Aspekte in der Altenhilfe.

 

Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien in 2012 können Kreise und kreisfreie Städte in NRW die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beantragen. Hierzu ist zunächst der Beschluss des Rates bzw. des Kreistages zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums an die zuständigen Ressorts (Integration und Schule) zu richten. Nach der grundsätzlichen Genehmigung erfolgt die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde.

Weitere Informationen zur Antragstellung
www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/kommunale-integrationszentren
www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/Kommunale_Integrationszentren/index.php

„KI lokal“ liefert wöchentlich wechselnde Einblicke in die Arbeit der Kommunalen Integrationszentren