Meldestelle für Antisemitismus nimmt Arbeit auf
Staatssekretär Bothe: Judenfeindlichkeit hat in Nordrhein-Westfalen keinen Platz / Fälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze dokumentieren
Die Landesregierung setzt sich konsequent gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Hass ein. Aus diesem Grund richtet das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein Netz in Form mehrerer Meldestellen ein, die Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen, analysieren und dokumentieren. Die erste Meldestelle kümmert sich landesweit um das Thema Antisemitismus und nimmt ab sofort unter dem Namen „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW)“ ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist unter www.rias-nrw.de zu erreichen.. Die Landesregierung finanziert die Arbeit der Meldestelle mit jährlich 266.000 Euro. Familienstaatssekretär Andreas Bothe und die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, haben die Meldestelle gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Abraham Lehrer, in Düsseldorf vorgestellt.
„Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land, in dem Menschen verschiedener Glaubensrichtungen zu Hause sind. Wir sind stolz auf unsere gesellschaftliche Vielfalt. Mit dem Start der Meldestelle Antisemitismus machen wir deutlich: Judenfeindlichkeit hat bei uns keinen Platz. Antisemitismus ist ein schleichendes Gift, das wir bekämpfen müssen. Wir wollen mit der Meldestelle insbesondere auch die Vorfälle registrieren, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen und deswegen nicht in den polizeilichen Statistiken erfasst werden. Opfer und Zeugen antisemitischer Vorfälle können sich ab sofort an die Meldestelle Antisemitismus wenden und Erlebtes und Beobachtungen dokumentieren lassen. Damit bekommen wir ein noch umfassenderes Bild und können wichtige Schlüsse für Intervention und Prävention ziehen“, erklärte Staatssekretär Andreas Bothe.
Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, erklärte hierzu: „Mit der Eröffnung der Meldestelle gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt beim Vorgehen gegen Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen. Durch die Meldestelle haben Betroffene nun einen weiteren Ansprechpartner, unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz antisemitischer Vorfälle. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der antisemitischen Straftaten in Nordrhein-Westfalen auf 437 Fälle gestiegen. Das Dunkelfeld antisemitischer Vorfälle ist ungleich höher, denn nicht jeder Fall von Antisemitismus wird angezeigt oder erfüllt einen Straftatbestand. Mithilfe der Meldestelle werden nun auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze systematisch erfasst, analysiert und dokumentiert werden können. Ich bin froh, dass eine meiner zentralen Forderungen nun gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration umgesetzt wurde. Die Meldestelle Nordrhein-Westfalen erfasst die gemeldeten Vorfälle nach bundesweit einheitlichen RIAS-Standards und leistet damit auch einen Beitrag zur Abbildung der bundesweiten Dimension antisemitischer Vorfälle.“
„Die traditionell enge Zusammenarbeit von Landesregierung und Synagogen-Gemeinde Köln in Fragen der Antisemitismusbekämpfung erfährt durch die Einrichtung der Meldestellen einen neuen Stellenwert. Bisher zeichnete sich unsere Kooperation durch eine Vielzahl von Initiativen und Aktivitäten aus, die das große Spektrum von Information und Aufklärung bis hin zu ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen umfassten. Wir hoffen und gehen davon aus, dass sich mit der Einrichtung der Meldestellen die unmittelbare Erfassung antisemitischer Aktivitäten, einschließlich entsprechender Straftaten, unmittelbarer erfassen lassen. Dies wiederum ermöglicht die schnellere und konsequentere Reaktion auf entsprechende Tendenzen und Vorkommnisse. Außer uns als den unmittelbar Betroffenen dürften auch die politisch verantwortlichen Institutionen von der Arbeit der Meldestellen profitieren, da sie zukünftig über eine verlässlichere und verwertbarere Datenlage für die Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung verfügen werden“, so Abraham Lehrer, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Der Leiter der Meldestelle, Jörg Rensmann, sagte: „RIAS NRW versteht sich als zivilgesellschaftliches Sprachrohr aller von Antisemitismus bedrohten oder betroffenen Menschen. Uns können alle Ausdrucks- und Erscheinungsformen von Antisemitismus im Alltag, strafbare und nicht strafbare Vorfälle ganz einfach gemeldet werden. Dabei nutzen wir ein breites und lokal gut verankertes Netzwerk, um zu sensibilisieren und Beiträge zu Prävention und Intervention zu leisten.“
Die Trägerschaft der Meldestelle hat aktuell der Landesverband der Jüdischen Gemeinden Nordrhein. Ab dem 1. Juli 2022 wird sie dem neu gegründeten „Verein für Aufklärung und demokratische Bildung e.V." übergeben. Damit macht die Landesregierung deutlich, dass Antisemitismus ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und nicht allein eines der Jüdinnen und Juden.
Der Aufbau der Meldestelle Antisemitismus ist ein wesentlicher Baustein bei der Einführung eines bundesweit einzigartigen, koordinierten Systems thematisch eigenständiger Meldestellen. Insgesamt sind vier weitere Meldestellen zu folgenden Bereichen geplant: „Antiziganismus“, „antimuslimischer Rassismus“, „anti-Schwarzer beziehungsweiser antiasiatischer inklusive anderer Formen von Rassismus“ sowie „Queerfeindlichkeit“. Hierzu findet aktuell ein Interessenbekundungsverfahren statt. Damit soll es auch für diese Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen geben und Diskriminierung sichtbarer gemacht werden. Jährliche Berichte sollen die Grundlage bilden für Forschung sowie Interventions- und Präventionsmaßnahmen. Durch die Meldestellen wird die bisherige Struktur der 42 Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene in Nordrhein-Westfalen ergänzt. Mit dem erweiterten Beratungsangebot setzt Nordrhein-Westfalen bundesweit Maßstäbe bei der Antidiskriminierungsarbeit. Für die Landesregierung ist es dabei von zentraler Bedeutung, betroffene Gemeinden und Communities in die Arbeit einzubeziehen.
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