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Mehr Schutz für Frauen: Nordrhein-Westfalen richtet Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein

Frau Ministerin Paul schaut in die Kamera. Man sieht den Oberkörper, der ein wenig zur Seite gewandt ist. Die Arme sind vor dem Körper gefaltet. Frau Paul steht im RWI4-Gebäude vor einem Fenster.

Mehr Schutz für Frauen: Nordrhein-Westfalen richtet Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein

Ministerin Paul: Der Kampf und die Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen hat für uns besondere Bedeutung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen baut den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder weiter aus – und richtet dafür eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.

16.03.2023

Das internationale Abkommen mit dem Titel „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ umfasst 81 Artikel mit weitreichenden Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täterinnen und Täter.
 
Zu den Aufgaben der im Gleichstellungsministerium angesiedelten „Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention“ gehört, neben der Koordinierung von Maßnahmen und der Berichterstattung, die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Frauenunterstützungsinfrastruktur sowie die Identifizierung von möglichen Schutzlücken. Auch um die Umsetzung des Förderprogramms Gewaltschutz von Männern (Männerhilfetelefon, Männerschutzwohnungen) sowie die Pflege des Opferschutzportals wird sich diese Stelle kümmern.
 
Die Istanbul-Konvention, die zum 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, sieht unter anderem vor, dass die Vertragsparteien eine oder mehrere offizielle Stellen benennen oder errichten, die die Umsetzung der Maßnahmen beobachten (Art. 10).
 
Gleichstellungsministerin Josefine Paul erklärt: „Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein auf dem Weg, Frauen vor den unterschiedlichsten Ausprägungen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Mit der in meinem Haus derzeit im Aufbau befindlichen Fach- und Koordinierungsstelle werden wir die Umsetzung des wegweisenden Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Nordrhein-Westfalen strukturiert begleiten und weiter vorantreiben. Die neue Fach- und Koordinierungsstelle tritt mit allen staatlichen Ebenen und nichtstaatlichen Organisationen in den Austausch. Sie ist somit ein Baustein, die Istanbul-Konvention umzusetzen und den Gewaltschutz gezielt auszubauen und zu stärken. Nordrhein-Westfalen kann auf ein hochdifferenziertes Gewaltschutzsystem zurückgreifen. Mit der Koordinierungsstelle wollen wir die Akteure im Bereich Schutz und Hilfe bei Gewalt noch stärker vernetzen und den Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur gezielt vorantreiben.“
 
Ergänzende Informationen:
Zu den durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen zählen:
 

  • 67 Frauenhäuser
  • 62 allgemeine Frauenberatungsstellen
  • 53 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
  • eine Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung im Mädchenhaus Bielefeld
  • 8 spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
  • 2 überregional tätige Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat
  • ein Projekt zur Prävention und Beratung bei weiblicher Genitalbeschneidung.