Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen
Die Landesregierung hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die "Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen" definiert, welcher Personenkreis dies genau ist.
Die Leitlinie finden Sie hier.
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