Landesregierung stellt 200 Millionen Euro Investitionsmittel für den Platzausbau der Kindertagesbetreuung bereit
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt die frühkindliche Bildung in den Mittelpunkt ihrer Politik und stärkt den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung. Im Haushaltsjahr 2024 wurden im Rahmen des landeseigenen Förderprogramms, mit dem Investitionen in den Neubau, den Erhalt und den Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung gefördert werden, bereits 115 Millionen Euro bewilligt. Über diese Summe hinausgehend hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration den Landesjugendämtern nun weitere 85 Millionen Euro für den Platzausbau zugewiesen. Damit stellt die Landesregierung für den investiven Ausbau der Kindertagesbetreuung 200 Millionen Euro in diesem Jahr zur Verfügung.
Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul:
„Der Ausbau der Kitaplätze hat für die Landesregierung eine sehr hohe Priorität. Auch in Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen. Es geht darum, den Jüngsten in unserer Gesellschaft eine bestmögliche frühkindliche Bildung zu ermöglichen und den gestiegenen Bedarfen der Eltern nachzukommen. Wir stellen daher weitere 85 Millionen Euro für den Kita-Ausbau zur Verfügung. Die Mittel sind deshalb hervorragend investiert: In die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Chancen unserer Kleinsten und in die Zukunft unseres Landes.“
Die „Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung“ des Landes hat eine herausgehobene Bedeutung – insbesondere da der Bund keine entsprechenden Förderprogramme mehr bereitstellt. Dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung kommt eine entscheidende Bedeutung zu, um dem gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen in der frühkindlichen Bildung nachzukommen. Im Kindergartenjahr 2023/2024 verfügt Nordrhein-Westfalen über 764.225 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
Als zusätzliche Maßnahme für erleichterte Investitionen für den Kitaplatz-Erhalt und -Ausbau hat die NRW.BANK ihr Förderangebot für kommunale und freie Träger von Kibiz-geförderten Einrichtungen angepasst. Die Träger – und hier ganz explizit auch freie Träger neben kommunalen – können somit darlehensfinanzierte Investitionen zu besonders günstigen Zinssätzen tätigen. Mit dieser Ergänzung der bereits bestehenden Förderungen unterstützt die NRW.BANK das Ziel der Landesregierung, das Angebot für die Kindertagesbetreuung und die frühkindliche Bildung weiter voranzubringen.
Im Haushaltsjahr 2024 stehen mehr als fünf Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung zur Verfügung. Ergänzt wird diese Summe durch 550 Millionen, die das Land für zusätzliche Programme und Maßnahmen im laufenden Jahr bereitgestellt hat.
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