Landesregierung geht weitere Schritte zur Entlastung von Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung
Ministerin Josefine Paul: Die Kommunen leisten Herausragendes, deshalb rechnen wir die Schutzsuchenden in Landeseinrichtungen künftig eins zu eins auf die Aufnahmeverpflichtung an
Kinder, Frauen und Männer fliehen nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen – vor Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg und vor Krieg, Bomben, Ausbeutung, Verfolgung, Folter und Tod überall auf der Welt. Dabei stehen gerade die Kommunen bei der Unterbringung der Schutzsuchenden sowie der Integration vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung steht innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen zu ihrer Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren und die Kommunen dabei zu unterstützen.
Um die Kommunen aufgrund der hohen Zugänge von Geflüchteten zu entlasten, sollen die Schutzsuchenden, die in Landesunterkünften untergebracht sind, unabhängig vom Einrichtungstyp künftig eins zu eins – also zu 100 Prozent – auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen angerechnet werden. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz, kurz FlüAG) hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die zunächst vorgesehene Befristung auf fünf Jahre wird im Gesetzesentwurf gestrichen. Hiermit kommt das Land einer Forderung der Kommunen nach. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird zügig angestoßen.
Ministerin für Flucht und Integration Josefine Paul: „Bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen, leisten insbesondere die vielen Engagierten vor Ort und die Kommunen Herausragendes. Wir sehen, dass sie dabei oft bis an die Belastungsgrenze gehen. Um die Kommunen zu entlasten, sind wir einer Forderung aus der kommunalen Familie nun nachgekommen. Die Landesregierung arbeitet weiter mit Hochdruck daran, dass Landessystem zur Unterbringung von Geflüchteten auszubauen. Dabei sind wir auf eine enge Kooperation mit den Kommunen und die Akzeptanz vor Ort angewiesen. Wir wollen mit dieser Regelung angesichts der herausfordernden Lage für die Kommunen einen Anreiz setzen, damit sich mehr Kommunen bereit erklären, den Weg für eine Landeseinrichtung auf ihrem Gemeindegebiet zu ebnen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen vor Ort erzielt wird. Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Eins-zu-eins-Anrechnung werden Plätze in Landeseinrichtungen zukünftig dauerhaft mit 100 Prozent auf die Aufnahmequote der Kommunen angerechnet.“
Bisher vermindert sich die Aufnahmeverpflichtung einer Kommune um 50 Prozent der Kapazitätszahl einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) beziehungsweise einer Notunterkunft (NU) sowie um 70 Prozent bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), die auf dem eigenen Gemeindegebiet durch das Land betrieben wird. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 45 Landesunterkünfte (fünf EAE, 28 ZUE und elf NU). Seit Beginn des Ukrainekrieges haben gut 222.000 Menschen aus der Ukraine in Nordrhein-Westfalen Schutz gefunden, hinzu kommen seit Anfang 2023 rund 30.000 Asylsuchende.
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