Landesregierung fördert bis zu 1.000 weitere praxisintegrierte Qualifizierungen in der Kinderpflege
Die Landesregierung macht bisherigen und künftigen Kitahelferinnen und -helfern sowie weiteren Interessierten das Angebot, eine Qualifikation für die pädagogische Arbeit in Kitas zu erwerben und dauerhaft dort zu arbeiten
Es ist ein zentrales Ziel der Landesregierung, allen Kindern Chancen auf beste Bildung zu ermöglichen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei gut ausgebildetes Personal in der Kindertagesbetreuung. Das Familienministerium und das Bildungsministerium investieren daher weiter verstärkt in die Personalgewinnung.
Nach der erfolgreichen Fortsetzung des pandemiebedingten Kita-Helfer-Programms bieten ab dem Schuljahr 2022/2023 landesweit weitere Berufskollegs den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/“Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ an. Insgesamt können dadurch bis zu 1.000 weitere Qualifizierungen in der Kinderpflege angeboten werden. Die Landesregierung fördert diese Qualifizierung im Zeitraum von 2022 – 2024 mit bis zu 32,6 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes. Damit erhöht sich die Zahl der vom Land seit 2021 angebotenen, finanzierten Qualifizierungen auf insgesamt bis zu 1.500 Plätze.
Das Qualifikationsprogramm richtet sich an bisherige und neu hinzukommende Kita-Helferinnen und Helfer sowie weitere Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung interessieren und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Träger von Kindertageseinrichtungen können eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Da die Berufskollegs nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind, ist dieser Bildungsgang auch für Umschülerinnen und Umschüler offen.
„Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die praxisintegrierte Qualifizierung in der Kinderpflege auf den Weg gebracht. Mit dieser Qualifizierung, die ab dem ersten Tag vergütet wird, gehen wir neue Wege in der Gewinnung von qualifiziertem und engagiertem Personal. Ich bin den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung für ihren wichtigen Einsatz sehr dankbar. Sie haben besonders in der Pandemie gezeigt, wie wichtig ihre Arbeit ist. Wir werden uns auch weiterhin dafür stark machen, dass wir mehr Beschäftige für die Kindertagesbetreuung gewinnen“, erklärte Familienminister Joachim Stamp.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „In der praxisintegrierten Kinderpflege-Ausbildung werden Theorie und Praxis miteinander verzahnt. So können ab dem ersten Ausbildungsjahr wertvolle praktische Erfahrungen mit dem Aufbau pädagogischer Kompetenzen verknüpft werden. Das ist eine gewinnbringende Situation für alle Beteiligten - die Kinder, die Einrichtungen und die an der Qualifizierung teilnehmenden Menschen, die eine gute berufliche Perspektive erhalten.“
Voraussetzungen für die Qualifikation zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger sind mindestens ein Hauptschulabschluss, ein Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab Beginn des neuen Kita-Jahres am 01. August 2022 über die Laufzeit von zwei Jahren sowie ein entsprechender Schulplatz an einer Berufsfachschule an einem Berufskolleg. Eine Übersicht der Schulen, die die praxisintegrierte Ausbildung für die staatlich geprüfte Kinderpflegerin/den staatlich geprüften Kinderpfleger anbieten sowie weitere Informationen sind unter https://www.kita.nrw.de/personal-und-qualifizierungsoffensive und im Berufsbildungsportal des Landes NRW abrufbar. Fachliche Fragen zum Projekt können an quali-kinderpflege[at]mkffi.nrw.de (quali-kinderpflege[at]mkffi[dot]nrw[dot]de) gerichtet werden.
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