Land schafft Stabilität und Verlässlichkeit mit geänderter Kita-Personalverordnung
Mit der Änderung der Personalverordnung wird das Land den Trägern mehr Möglichkeiten für den Einsatz ihres Personal zur Verfügung stellen. Dabei wird sie insbesondere besser verständlich, sodass die vielfältigen Möglichkeiten des Personaleinsatzes deutlicher erkennbar werden und so besser und einfacher in der Praxis genutzt werden können. Ziel der geänderten Personalverordnung ist, dass die Kitas auch bei aktuellem, krankheitsbedingtem Notstand für begrenzte Zeit möglichst geöffnet bleiben und mehr qualifiziertes Personal in die Einrichtungen findet.
Klarheit
Die Personalverordnung wird komplett neu gefasst. Wir machen sie insbesondere besser verständlich, sodass die vielfältigen Möglichkeiten des Personaleinsatzes deutlicher erkennbar werden und so besser und einfacher in der Praxis genutzt werden können. Immer wieder führen wir Gespräche mit Kita-Leitungen, Kita-Personal und Kita-Trägern. Fast immer ist rückgemeldet worden, dass die bestehenden Regelungen zu kompliziert und unübersichtlich seien. Deswegen haben wir der Personalverordnung entschlackt, übersichtlicher strukturiert und Widersprüche und Redundanzen beseitigt. Wir sind davon überzeugt, dass dadurch mehr Klarheit für alle Beteiligten geschaffen wird und so bestehende Möglichkeiten des flexiblen Personaleinsatzes zukünftig besser bekannt sind und so mehr genutzt werden können.
Stabilität
Die Personalverordnung ist ein zentrales Regelwerk für die Träger der frühkindlichen Bildung. Sie schreibt vor, welches Personal in welchen Kita-Gruppen eingesetzt werden kann.
Mit der Neufassung können die Einrichtungen zukünftig das Kita-Personal flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.
Verlässlichkeit
Wir möchten, dass mehr Menschen in den Kitas arbeiten und vorhandene Kräfte sinnvoll und flexibler eingesetzt werden können. So bringen wir Entlastung ins System und stellen sicher, dass die Kinder zu jeder Zeit gut betreut und die Kitas bei akuten Personalausfällen nicht schließen müssen.
Das heißt: mit der neuen Personalverordnung baut das Land Nordrhein-Westfalen Bürokratie ab, schafft Klarheit für die Einrichtungen und sorgt so für mehr Verlässlichkeit und Stabilität im System.
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