Kulturfördergesetz Regionalkonferenzen
Am 17. Dezember 2014 wurde das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen im Landesparlament verabschiedet
Kuratoren/Kuratorinnen: Dr. Hildegard Kaluza, Peter Landmann, Eva Krings, Beate Möllers
Wie bei allen nachfolgenden Konferenzen auch, stellten die geplanten Partizipationsmöglichkeiten an der Umsetzung des Kulturförderplans (KFP) ein zentrales Thema dar. Hier sind ab Herbst 2015 Dialogveranstaltungen, Tiefeninterviews und eine Großgruppenkonferenz vorgesehen. Doch wer entscheidet über die Teilnahme und welche Kriterien liegen der Auswahl zugrunde? Für die Künstlerbefragung werden zunächst Förderpreisträger, Hochschulabsolventen und Stipendiaten wie die der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen berücksichtigt. Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen und aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist es nicht möglich, z.B. die Mitglieder der Künstlersozialkasse mit in die Befragung einzubeziehen; dies ist für die Aufstellung des 2. Kulturförderplans geplant. Bei der Großgruppenkonferenz, die Ende Oktober durchgeführt werden soll, werden die kommunalen Spitzenverbände sowie Organisationen aus Kultur, Kunst und kultureller Bildung zum Kulturförderplan angehört. Hier sollen verschiedene Interessensgruppen miteinander ins Gespräch gebracht werden. Eigenverantwortlich organisierte Vorkonferenzen zur Abstimmung der Vorschläge und zur Festlegung von Repräsentanten sind durchaus erwünscht. - Diese Möglichkeiten der Partizipation wurden in den Workshops grundsätzlich sehr gelobt. Aus der Befürchtung heraus, das Verfahren könne wichtige Entscheider überrepräsentieren oder auch vergessen, wurden konkrete Empfehlungen für das Auswahlverfahren an das Ministerium gerichtet.
Weitere Schwerpunktthemen in Münster waren u.a. die Förderung der Infrastruktur, die interkommunale Zusammenarbeit und der Landeskulturbericht. Zu den Ergebnissen verweisen wir auf die Liste der wichtigsten Fragen & Antworten. (PDF, 242 KB)
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