© panthermedia.net / Edyta Pawlowska
Internationaler Tag der Jugend
Der 12. August ist der internationale Tag der Jugend. An diesem Tag soll besonders auf die Situation und die Belange von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt aufmerksam gemacht werden. Ein Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung ist die Verbesserung von Chancen für Jugendliche in NRW, aber auch das Engagement gegen die prekäre Lebenssituation junger Menschen in Entwicklungsländern.
Der 12. August ist der internationale Tag der Jugend. An diesem Tag soll besonders auf die Situation und die Belange von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt aufmerksam gemacht werden. Ein Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung ist die Verbesserung von Chancen für Jugendliche in NRW, aber auch das Engagement gegen die prekäre Lebenssituation junger Menschen in Entwicklungsländern.
Wie durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW vorgegeben, stellt das Land für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) auf. Dieser Plan beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und ist das zentrale Instrument des Landes zur Gestaltung der Jugendpolitik. Ziel ist es, jungen Menschen beim Erkennen ihres individuellen Weges zu helfen und sie beim Erreichen ihrer Ziele zu unterstützen. Dabei wird immer deutlicher, dass die außerschulische Bildung heute und zukünftig an Bedeutung gewinnt.
Das Ziel der Inklusion ist, alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderung – optimal in ihrer Entwicklung zu unterstützen, was der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Im Kinder- und Jugendförderplan 2013-2017 hat das Kinder- und Jugendministerium deshalb einen Förderschwerpunkt "Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen" verankert, um inklusive Angebote und Projekte zu befördern. Das Kinder- und Jugendministerium versteht die Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in allen Bereichen als selbstverständliche Voraussetzung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Integration junger Geflüchteter ist, so zeigen aktuelle Umfragen, für die Menschen in NRW und dem gesamten Bundesgebiet die zurzeit wichtigste gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dementsprechend hat das Ministerium auf diese Herausforderungen und integrationspolitischen Aufgabenstellungen reagiert: Im Haushaltsjahr 2016 wurde auch dieser Förderschwerpunkt im KJFP mit Maßnahmen zur Integration junger Geflüchteter unterstützt.
Wie durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW vorgegeben, stellt das Land für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) auf. Dieser Plan beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und ist das zentrale Instrument des Landes zur Gestaltung der Jugendpolitik. Ziel ist es, jungen Menschen beim Erkennen ihres individuellen Weges zu helfen und sie beim Erreichen ihrer Ziele zu unterstützen. Dabei wird immer deutlicher, dass die außerschulische Bildung heute und zukünftig an Bedeutung gewinnt.
"Wir lassen kein Kind, keinen Jugendlichen zurück"
Der aktuelle KJFP ist in zehn Förderbereiche unterteilt und umfasst ein jährliches Fördervolumen von 100.225.700 Euro. Besondere Schwerpunkte des KJFP sind im Haushaltsjahr 2016 die Bereiche Internationale Jugendpolitik, Inklusion, die Integration von Flüchtlingen, die Stärkung von Partizipation und Teilhabe sowie die Förderung eigenständiger und einmischender Jugendpolitik.Internationale Jugendpolitik
Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, in Bezug auf die Jugendpolitik auch international zu agieren. Die Möglichkeit, andere Kulturen und Lebensformen kennenzulernen sowie sich mit diesen auseinanderzusetzen, kann Toleranz, Verständnis und Offenheit als Basiskompetenzen in einer globalen Welt fördern. Beispielsweise dient die im Januar 2016 eingerichtete "Servicestelle für internationale Jugendarbeit" als Knotenpunkt für Fragen rund um Beratung und Begleitung für die Arbeit mit Jugendlichen.Inklusion und Integration geflüchteter Jugendlicher
Was für die internationale Jugendpolitik unter dem Motto „Wir lassen kein Kind, keinen Jugendlichen zurück“ erarbeitet wird, gilt ebenso für die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland und umfasst selbstverständlich auch die Schwerpunkte Inklusion und junge Geflüchtete.Das Ziel der Inklusion ist, alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderung – optimal in ihrer Entwicklung zu unterstützen, was der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Im Kinder- und Jugendförderplan 2013-2017 hat das Kinder- und Jugendministerium deshalb einen Förderschwerpunkt "Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen" verankert, um inklusive Angebote und Projekte zu befördern. Das Kinder- und Jugendministerium versteht die Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in allen Bereichen als selbstverständliche Voraussetzung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Integration junger Geflüchteter ist, so zeigen aktuelle Umfragen, für die Menschen in NRW und dem gesamten Bundesgebiet die zurzeit wichtigste gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dementsprechend hat das Ministerium auf diese Herausforderungen und integrationspolitischen Aufgabenstellungen reagiert: Im Haushaltsjahr 2016 wurde auch dieser Förderschwerpunkt im KJFP mit Maßnahmen zur Integration junger Geflüchteter unterstützt.
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