„Familienzeit NRW“ – Urlaub für Familien in Nordrhein-Westfalen
Familienministerium fördert Familienurlaub in Familienferienstätten mit einem Volumen von 4,5 Millionen Euro
Die Corona-Pandemie hat auch im zweiten Jahr gerade Familien in besonderer Weise belastet. „Erholung vom Alltag und unbeschwerte Zeit für die Familie sind jetzt besonders wichtig. Wir wollen Familien mit geringem Einkommen mit unserem Programm ‚Familienzeit NRW‘ unterstützen und ihnen einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte ermöglichen“, sagt Familienminister Joachim Stamp.
Mit einem Fördervolumen von 4,5 Millionen Euro fördert die Landesregierung in 2022 Familienurlaube in Familienferienstätten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Damit wurden die Fördermittel für die Unterstützung von besonders belasteten Familien im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfacht. Ziel ist es, besonders belasteten Familien aus Nordrhein-Westfalen eine mehrtägige gemeinsame Auszeit in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit zu ermöglichen. Inbegriffen sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote, um den Alltag hinter sich zu lassen und gemeinsame Zeit zu genießen. Auch die Anreisekosten per Bahn können übernommen werden.
Ab sofort können interessierte Familien mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern, oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung, einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte buchen: über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. per E-Mail an info[at]familienerholung-nrw.de (info[at]familienerholung-nrw[dot]de) oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627.
Der Reisedienst ist bei der Berechnung beziehungsweise Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familien-urlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
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