"Integrationsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besser nutzen"
Am 4. Dezember 2015 hat der Landtag das Fünfte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beschlossen. Das Gesetz regelt die landesinterne regionale Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
„Das Gesetz sorgt dafür, dass wir die unbegleiteten Minderjährigen besser verteilen können und dass wir die Integrationsmöglichkeiten im ganzen Land besser nutzen können“, so Ministerin Christina Kampmann bei ihrer Rede im Landtag. „Kinder und Jugendliche, die alleine auf der Flucht sind, brauchten besonderen Schutz und besondere Unterstützung. „Integration von Anfang an – das ist unser Ziel. Wir wollen, dass sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und eine echte Perspektive für sich entwickeln können.“
Grundlage für das verabschiedete Gesetz ist das bereits zum 01. November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger. Mit der damit verbunden Neuregelung wurde eine länderübergreifende Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen eingeführt, die mit dem Landesausführungsgesetz nun um ein landesinternes Verteilungsverfahren ergänzt wurde.
Weitere Informationen gibt es auf der Themenseite „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“.
Grundlage für das verabschiedete Gesetz ist das bereits zum 01. November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger. Mit der damit verbunden Neuregelung wurde eine länderübergreifende Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen eingeführt, die mit dem Landesausführungsgesetz nun um ein landesinternes Verteilungsverfahren ergänzt wurde.
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