© Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration | Foto: H. Severin
Minister Stamp und Ministerin Gebauer: Immer mehr geflüchteten Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen gelingt Schulabschluss
Studie der Universität Osnabrück zeigt Integrationserfolge im Schulbereich
In Nordrhein-Westfalen gelingt es zunehmend, aus dem Ausland geflüchtete Schülerinnen und Schüler zu schulischen Abschlüssen zu führen.
12.03.2021
Dies ist das Ergebnis einer Studie der Universität Osnabrück im Auftrag des nordrhein-westfälischen Integrationsministeriums, die den schulischen Erfolg von geflüchteten Schülerinnen und Schülern im Jahr 2018/19 beleuchtete. Von insgesamt 5.000 Schulabgängerinnen und -abgängern im Jahr 2018/19 haben gut zwei Drittel einen Schulabschluss erreicht.
Integrationsminister Joachim Stamp: „Der Schulbesuch ist ein wesentlicher Baustein für gelingende Integration. Hier werden die Weichen für ein erfolgreiches Leben gestellt. Ich freue mich über jeden jungen Flüchtling, der die Chancen, die unsere Schulen bieten, nutzt. Wir kümmern uns zudem ganz besonders auch um diejenigen Geflüchteten, die es etwa aufgrund eines fehlenden Schulabschlusses schwerer haben. Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land. Unsere gesellschaftliche Vielfalt macht uns stark. Deswegen wollen wir auch gerade den jungen Geflüchteten eine Perspektive bieten.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass diese Ergebnisse umso mehr ein Erfolg sind, da viele der Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt ihres Schulabschlusses erst wenige Jahre in Deutschland waren: „Den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, diesen neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern durch gezielte Bildungsangebote eine neue Heimat zu eröffnen und einen Großteil von ihnen trotz großer Herausforderungen zu Abschlüssen zu führen. Die Schüler standen vor der Aufgabe, die deutsche Sprache komplett neu zu erlernen und sich in ihrer neuen Umgebung zurecht zu finden. Dass drei von vier Geflüchteten trotz dieser Ausgangslage einen Schulabschluss erzielt haben, zeugt von der hohen Motivation der Schülerinnen und Schüler und ist auch ein Verdienst der engagierten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Es ist für alle Beteiligten eine ermutigende Nachricht, dass Schülerinnen und Schüler, die durch die Flucht einen tiefen Einschnitt erlebt haben, an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen ihre individuelle Bildungsbiografie fortsetzen und im schulischen Bereich sogar erfolgreich abschließen konnten.“
Die Studie von Bildungsforscher Dr. Thomas Kemper von der Universität Osnabrück hat Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) zum aufenthaltsrechtlichen Status von Kindern und Jugendlichen mit Bildungsdaten der amtlichen Schulstatistik des MSB kombiniert, die zwar Informationen zur Staatsangehörigkeit, nicht aber zu einem möglichen Fluchthintergrund enthält.
Danach hat knapp ein Drittel der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 6 und 18 Jahren einen Fluchthintergrund. Von diesen Schülerinnen und Schülern besuchten im Schuljahr 2018/19 rund 20 Prozent eine Hauptschule, 18 Prozent ein Gymnasium und rund 58 Prozent eine andere weiterführende Schulform wie die Gesamtschule. Von den rund 5.000 Schülerinnen und Schülern, die im Jahr 2018/19 die Schulen verließen, haben rund 40 Prozent den Hauptschulabschluss erreicht, rund 26 Prozent die Fachoberschulreife und 8 Prozent die (Fach-)Hochschulreife.
Neben den Abschlüssen an allgemeinbildenden Schulen, die die Studie berücksichtigt, haben Geflüchtete zudem die Möglichkeit, ihren Schulabschluss an den berufsbildenden Schulen nachzuholen, wodurch sich die schulischen Erfolge weiter verbessern. Für Flüchtlinge zwischen 18 und 27 Jahren steht das Programm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung, das gemeinsam vom Integrationsministerium und vom Arbeitsministerium mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro aufgelegt worden ist. Im Rahmen des Programms können sechs Förderbausteine genutzt werden, die junge Geflüchtete dabei unterstützen, perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten. Dazu zählt auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Die Studie der Universität Osnabrück kann hier abgerufen werden.
Integrationsminister Joachim Stamp: „Der Schulbesuch ist ein wesentlicher Baustein für gelingende Integration. Hier werden die Weichen für ein erfolgreiches Leben gestellt. Ich freue mich über jeden jungen Flüchtling, der die Chancen, die unsere Schulen bieten, nutzt. Wir kümmern uns zudem ganz besonders auch um diejenigen Geflüchteten, die es etwa aufgrund eines fehlenden Schulabschlusses schwerer haben. Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land. Unsere gesellschaftliche Vielfalt macht uns stark. Deswegen wollen wir auch gerade den jungen Geflüchteten eine Perspektive bieten.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass diese Ergebnisse umso mehr ein Erfolg sind, da viele der Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt ihres Schulabschlusses erst wenige Jahre in Deutschland waren: „Den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, diesen neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern durch gezielte Bildungsangebote eine neue Heimat zu eröffnen und einen Großteil von ihnen trotz großer Herausforderungen zu Abschlüssen zu führen. Die Schüler standen vor der Aufgabe, die deutsche Sprache komplett neu zu erlernen und sich in ihrer neuen Umgebung zurecht zu finden. Dass drei von vier Geflüchteten trotz dieser Ausgangslage einen Schulabschluss erzielt haben, zeugt von der hohen Motivation der Schülerinnen und Schüler und ist auch ein Verdienst der engagierten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Es ist für alle Beteiligten eine ermutigende Nachricht, dass Schülerinnen und Schüler, die durch die Flucht einen tiefen Einschnitt erlebt haben, an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen ihre individuelle Bildungsbiografie fortsetzen und im schulischen Bereich sogar erfolgreich abschließen konnten.“
Die Studie von Bildungsforscher Dr. Thomas Kemper von der Universität Osnabrück hat Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) zum aufenthaltsrechtlichen Status von Kindern und Jugendlichen mit Bildungsdaten der amtlichen Schulstatistik des MSB kombiniert, die zwar Informationen zur Staatsangehörigkeit, nicht aber zu einem möglichen Fluchthintergrund enthält.
Danach hat knapp ein Drittel der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 6 und 18 Jahren einen Fluchthintergrund. Von diesen Schülerinnen und Schülern besuchten im Schuljahr 2018/19 rund 20 Prozent eine Hauptschule, 18 Prozent ein Gymnasium und rund 58 Prozent eine andere weiterführende Schulform wie die Gesamtschule. Von den rund 5.000 Schülerinnen und Schülern, die im Jahr 2018/19 die Schulen verließen, haben rund 40 Prozent den Hauptschulabschluss erreicht, rund 26 Prozent die Fachoberschulreife und 8 Prozent die (Fach-)Hochschulreife.
Neben den Abschlüssen an allgemeinbildenden Schulen, die die Studie berücksichtigt, haben Geflüchtete zudem die Möglichkeit, ihren Schulabschluss an den berufsbildenden Schulen nachzuholen, wodurch sich die schulischen Erfolge weiter verbessern. Für Flüchtlinge zwischen 18 und 27 Jahren steht das Programm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung, das gemeinsam vom Integrationsministerium und vom Arbeitsministerium mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro aufgelegt worden ist. Im Rahmen des Programms können sechs Förderbausteine genutzt werden, die junge Geflüchtete dabei unterstützen, perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten. Dazu zählt auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Die Studie der Universität Osnabrück kann hier abgerufen werden.
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