Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Die Schuldnerberatung unterstützt Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen oder denen eine Überschuldung droht. Ziel der Beratung ist es, gemeinsam mit den Ratsuchenden die persönliche und wirtschaftliche Situation zu klären und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Verbraucherinsolvenzberatung richtet sich an Menschen, die bereits überschuldet sind und ihre Schulden voraussichtlich nicht mehr aus eigener Kraft begleichen können. Nachfolgend finden Sie sowohl Informationen für Ratsuchende als auch für Beratungsstellen.
Informationen für Ratsuchende
Die Schuldnerberatung unterstützt Menschen, die Schwierigkeiten bei der Begleichung von Raten für Kreditverträge haben. Gemeinsam mit den Ratsuchenden werden Möglichkeiten gesucht, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern, bestehende Schulden zu regulieren und weitere Verschuldung zu vermeiden. Als besondere Form der Schuldenregulierung können überschuldete Menschen ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten und sich dadurch von ihren Schulden befreien.
Die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen informieren umfassend über Inhalte und Aufgaben innerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie unterstützen und begleiten Ratsuchende bei der Erstellung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und stellen gegebenenfalls eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus. Die Beratungsstellen erarbeiten in diesem Fall gemeinsam mit den Ratsuchenden den Insolvenzantrag. Während der gesamten Verfahrensdauer stehen die Verbraucherinsolvenzberater:innen und Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Die Verbraucherinsolvenzberatung berücksichtigt neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch die psychischen, familiären und sozialen Zusammenhänge. Bei psychosozialen Problemlagen, wie zum Beispiel einer Suchterkrankung oder bei familiären Problemen, wird im Rahmen der Netzwerkarbeit ein Kontakt zu den entsprechenden Beratungsdiensten hergestellt. Bei Kontopfändungen helfen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos und stellen als anerkannte Stellen die hierzu notwendige Bescheinigung aus.
Familien, die Geldprobleme haben, überschuldet sind oder von Überschuldung bedroht sind, können sich an eine der vielen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in NRW wenden. Dort erhalten sie Unterstützung. Über den Familienlotsen (Link: www.familienportal.nrw/de/mein-familienlotse) können Sie herausfinden, welche Beratungsstellen sich in Ihrer Nähe befinden.
Informationen für Beratungsstellen
Im Download-Bereich finden Sie den Richtlinientext sowie zahlreiche weitere Informationen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung
Weitere Informationsquellen
Weitere Informationen rund um das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Arbeit der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erhalten Sie auf der Website Fachberatung Schuldnerberatung NRW.